Abschiebungshaft

Abschiebungshaft

Bei der Abschiebehaft handelt es sich um eine besondere Haftart, die nur für Ausländer vorgesehen ist. Sie soll der Sicherung einer Abschiebung dienen. Das Gericht kann zum Beispiel Haft anordnen, wenn

der Ausländer zu einem angekündigten Abschiebungstermin nicht erschienen ist, der begründete Verdacht besteht, dass der Ausländer sich der Abschiebung entziehen will. Die formalen Anforderungen an einen Haftantrag sind recht hoch, so dass eine Anordnung möglicherweise rechtswidrig verfügt wurde.

Abschiebungshaft ist für längstens 6 Monate zulässig und kann auf 18 Monate verlängert werden, wenn die Abschiebung aus vom Ausländer zu vertretenen Gründen nicht erfolgen kann.

Ich rate Ihnen daher dringend, sich rechtzeitig um anwaltliche Beratung zu kümmern, wenn Abschiebehaft in Betracht kommen kann.

Häufig kommt es darauf an, zur richtigen Zeit den richtigen Antrag zu stellen. Hierzu brauchen Sie den Rat eines Spezialisten!

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