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Visum

Visum

Ein umgangssprachlich als „Besuchervisum“ bezeichnetes Visum wird als Schengen-Visum zur Einreise und zum Kurzaufenthalt (Typ C) erteilt. Es berechtigt zur Einreise in die Schengen-Staaten und zum ununterbrochenen Aufenthalt oder verschiedene aufeinander folgende Aufenthalte mit einer Gesamtaufenthaltsdauer von maximal drei Monaten innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten ab dem Datum der ersten Einreise (Art. 11 Abs. 1 a SDÜ). Das Visum kann für eine oder mehrere Einreisen erteilt werden. Die deutschen Botschaften und Auslandsvertretungen sind bei der Erteilung eines Besuchsvisums vorsichtig, so dass die Auslandsvertretungen entscheidend prüfen, ob die sogenannte „Rückkehrbereitschaft“ angenommen werden kann. Dies musst der Antragsteller glaubhaft machen. Entscheidend ist hierbei die wirtschaftliche und gesellschaftliche „Verwurzelung“ im Heimatland. Für eine solche Verwurzelung sprechen insbesondere eine feste Arbeitsstelle mit einem guten Einkommen sowie starke familiäre Bindungen im Heimatland.

Sollte die Erteilung eines „Besuchsvisums“ abgelehnt werden, kann bei der deutschen Botschaft remonstriert oder aber auch Klage beim Verwaltungsgericht Berlin erhoben werden.

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