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Aufenthalt für EU-Bürger und Familienangehörigen

Aufenthalt für EU-Bürger und Familienangehörigen

Als Staatsangehörige der Europäischen Union, des EWR und der Schweiz können sich in der gesamten EU frei bewegen, eine Arbeit suchen und aufnehmen (Arbeitnehmerfreizügigkeit),

grenzüberschreitende Dienstleistungen anbieten (Dienstleistungsfreiheit) und ein Unternehmen gründen (Niederlassungsfreiheit). Sie können sich auch ohne Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zeitlich unbefristet in Deutschland aufhalten, wenn Ihr Lebensunterhalt gesichert ist und Die über eine Krankenversicherung verfügen (allgemeine Freizügigkeit).

 

Auch als Familienangehöriger eines EU-Bürgers unterliegen Sie dem großzügigeren EU-Recht. Dies ist beispielsweise bei der Möglichkeit des Nachzuges der Eltern oder Großeltern, der Visumpflicht oder dem Nachweis von Sprachkenntnissen beim Familiennachzug bedeutsam.

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