Die Arbeits- und Erwerbsmigration spielt eine entscheidende Rolle bei der Deckung des Fachkräftebedarfs in Deutschland. Ein dauerhafter Aufenthalt ist nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Investoren, Selbstständige, Freiberufler und Akademiker möglich.
Die entsprechenden Aufenthaltstitel werden von der Ausländerbehörde erteilt, wobei das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Erwerbstätigkeit unterscheidet.
Fachkräfte mit einem anerkannten Hochschulabschluss oder einer qualifizierten Berufsausbildung benötigen für ihre Aufenthaltserlaubnis in der Regel ein konkretes Arbeitsplatzangebot.
Im Zuge der Fachkräfteoffensive gibt es aber die Möglichkeit, ein Visum zur Arbeitsplatzsuche für bis zu 6 Monate zu erhalten.
✅ Anerkannte oder gleichwertige Qualifikation (deutscher Hochschulabschluss oder anerkannte Berufsausbildung)
✅ Gesicherter Lebensunterhalt für die Dauer der Arbeitsplatzsuche
Sobald ein Arbeitsvertrag vorliegt, kann die Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung beantragt werden.
Wer längerfristig in Deutschland arbeiten oder eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen möchte, benötigt ein nationales Visum, bevor eine Aufenthaltserlaubnis ausgestellt wird. Hier gibt es verschiedene Ausnahmefälle, in denen bestimmte Personengruppen direkt eine Aufenthaltserlaubnis beantragen können.
Für akademische Fachkräfte bietet die Blaue Karte EU einen vereinfachten Zuzug nach Deutschland mit vielen Vorteilen:
✅ Hochschulabschluss aus Deutschland oder ein gleichwertiger ausländischer Abschluss
✅ Arbeitsplatzangebot mit einem bestimmten Gehaltsniveau
Wer diese Anforderungen erfüllt, hat in der Regel einen Anspruch auf die Erteilung der Blauen Karte EU.
✅ Wirtschaftliches Interesse oder regionaler Bedarf
✅ Positive wirtschaftliche Auswirkungen
✅ Gesicherte Finanzierung durch Eigenkapital oder Kreditzusage
Zusätzlich müssen Selbstständige ihren Lebensunterhalt für sich und ihre Familie aus der eigenen Tätigkeit decken können.
👉 Erleichterte Bedingungen für Hochschulabsolventen und Wissenschaftler
Absolventen deutscher Hochschulen sowie Forscher mit Aufenthaltserlaubnis profitieren von vereinfachten Regelungen für die selbstständige Tätigkeit.
Auch Investoren, die in Deutschland ein Unternehmen gründen oder sich an einem bestehenden Unternehmen beteiligen möchten, können eine Aufenthaltserlaubnis nach § 21 AufenthG beantragen.
✅ Wirtschaftliches Interesse oder regionaler Bedarf
✅ Positive Auswirkungen auf die Wirtschaft
✅ Gesicherte Finanzierung des Vorhabens
Die Aufenthaltserlaubnis für Selbstständige und Investoren wird in der Regel für bis zu drei Jahre erteilt. Wenn das Unternehmen erfolgreich ist und der Lebensunterhalt gesichert ist, kann eine unbefristete Niederlassungserlaubnis beantragt werden.
Wer langfristig in Deutschland bleiben möchte, sollte auch Perspektiven wie den Familiennachzug oder einen späteren unbefristeten Aufenthaltstitel frühzeitig einplanen.
Die Erwerbsmigration nach Deutschland sollte strategisch geplant werden, um Verzögerungen oder unerwartete Hürden mit den Behörden zu vermeiden. Eine fundierte Vorbereitung erhöht die Chancen auf einen erfolgreichen Antrag erheblich.
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Deutschland bietet Investoren, Selbstständigen, Freiberuflern und Fachkräften zahlreiche Möglichkeiten für eine Aufenthaltserlaubnis. Eine gründliche Vorbereitung und die professionelle Unterstützung durch die Kanzlei Özkan sorgen für einen reibungslosen Antrag und eine erfolgreiche berufliche Zukunft.
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