Einbürgerung

Einbürgerung

Für eine Einbürgerung kommt es auf folgende Faktoren an:

  • die Dauer des bisherigen Aufenthalts in Deutschland
  • den Aufenthaltstitel
  • die Sicherung des Lebensunterhaltes
  • Straffreiheit

Ein Rechtsanspruch auf Einbürgerung besteht beispielsweise

  • nach einem erlaubten Aufenthalt von 8 Jahren
  • bei Besitz eines unbefristeten Aufenthaltstitels (i.d.R. Niederlassungserlaubnis)
  • den Lebensunterhalt sichernden Einkünften aus einem ungekündigten Arbeitsverhältnis
  • wenn keine Vorstrafen vorhanden sind
  • Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 nachgewiesen werden.

In Deutschland geborgene Kinder erhalten -zusätzlich zu der Staatsangehörigkeit der Eltern- die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sich mindestens ein Elternteil

  • seit 8 Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhält und
  • ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt

Wenn Sie als Kind ausländischer Eltern durch die Geburt in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, jedoch im Ausland aufwachsen, müssen Sie sich bis zum 21. Lebensjahr entscheiden, welche Staatsangehörigkeit beibehalten möchte (sog. „Optionspflicht“). Geben Sie trotz eines Hinweis der deutschen Behörden keinen Erklärung ab, geht die deutsche Staatsangehörigkeit verloren.

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