Rechtsanwaltskanzlei Özkan

Einbürgerung

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Seit dem 27. Juni 2024 ist es möglich, bei der Einbürgerung die bisherige Staatsangehörigkeit beizubehalten. Dies gilt jedoch nur, sofern das Herkunftsland dies erlaubt. Informieren Sie sich hierzu gegebenenfalls bei der zuständigen Auslandsvertretung.

Neues Einbürgerungsverfahren in Offenbach seit März 2024

Seit dem 1. März 2024 übernimmt das Bürgerbüro Offenbach die Einbürgerungsverfahren von der Ordnungsbehörde. Diese Umstrukturierung soll die steigende Zahl an Anträgen nach der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts bewältigen.

Dank einer modernen digitalen Ausstattung und zusätzlichem Personal kann das Bürgerbüro nun effizienter arbeiten. Dennoch sind in allen Bereichen Wartezeiten möglich und die bürokratischen Hürden im Antragsprozess sind weiterhin hoch.

Mit der Zulassung der doppelten Staatsbürgerschaft Türkei ab Juni 2024 soll insbesondere die türkische Community in Offenbach verstärkt von der Einbürgerung profitieren.

Unterstützung bei der Einbürgerung – Rechtsberatung durch die Kanzlei Özkan

Der Einbürgerungsprozess kann komplex sein, insbesondere wenn es um individuelle Voraussetzungen, Nachweispflichten oder behördliche Anforderungen geht. Die Kanzlei Zafer Özkan bietet kompetente rechtliche Unterstützung, um die Einbürgerung schnell und rechtssicher zu gestalten.

Wann ist eine Rechtsberatung sinnvoll?

  • Unklare Voraussetzungen: Sie sind unsicher, ob Sie die erforderlichen Bedingungen für die Einbürgerung erfüllen? Wir prüfen Ihre individuelle Situation und beraten Sie zu möglichen Optionen.
  • Ablehnung oder Verzögerung des Antrags: Falls Ihr Einbürgerungsantrag abgelehnt wurde oder sich die Bearbeitung verzögert, unterstützen wir Sie bei Widersprüchen und weiteren rechtlichen Schritten.
  • Probleme mit der bisherigen Staatsangehörigkeit: Manche Herkunftsländer erlauben keine doppelte Staatsangehörigkeit. Wir prüfen für Sie, welche Auswirkungen dies auf Ihren Antrag hat und welche Lösungswege bestehen.
  • Fehlende oder problematische Dokumente: Falls Ihnen bestimmte Nachweise fehlen oder ausländische Dokumente nicht anerkannt werden, beraten wir Sie zur Beschaffung und gegebenenfalls zu Übersetzungen und Beglaubigungen.
  • Sprachliche oder rechtliche Unsicherheiten: Wir helfen Ihnen dabei, amtliche Anforderungen korrekt zu verstehen und Ihren Antrag vollständig und fehlerfrei zu stellen.
  • Besondere Umstände: Falls Sie Sozialleistungen beziehen oder Ihre Lebenssituation nicht den Standardfällen entspricht, beraten wir Sie zu Sonderregelungen und Ermessensentscheidungen der Behörden.

Unsere Leistungen für Sie:

✔️ Prüfung Ihrer Einbürgerungsvoraussetzungen – individuelle Beratung zu Ihren Chancen und möglichen Hürden.
✔️ Unterstützung bei der Antragstellung – vollständige Vorbereitung aller notwendigen Unterlagen und Formulare.
✔️ Kommunikation mit den Behörden – wir übernehmen die Korrespondenz mit den zuständigen Stellen und vertreten Sie im Verfahren.
✔️ Rechtsmittel bei Ablehnung oder Verzögerung – falls Ihr Antrag nicht bewilligt wurde, setzen wir uns für Ihr Recht auf Einbürgerung ein.
✔️ Beratung zur Beibehaltung oder Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit – rechtliche Klärung und Unterstützung bei Ausnahmeregelungen.

Lassen Sie sich professionell begleiten, um unnötige Fehler und Verzögerungen zu vermeiden. Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin mit Rechtsanwalt Zafer Özkan, damit Ihre Einbürgerung reibungslos verläuft.

Voraussetzungen für die Einbürgerung

  • Mindestens 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland (in bestimmten Fällen kann die Frist verkürzt werden).
  • Ausreichende Deutschkenntnisse, nachgewiesen durch einen deutschen Schul-, Studien- oder Berufsabschluss oder ein Sprachzertifikat auf dem Niveau B1.
  • Anerkennung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes.
  • Niederlassungserlaubnis oder eine gültige Aufenthaltserlaubnis, auch befristete Aufenthaltstitel können ausreichen.
  • Kenntnisse über die deutsche Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse.
  • Eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts durch Erwerbstätigkeit.
  • Falls Sie Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II oder XII beziehen, prüft das Regierungspräsidium individuell, ob eine Einbürgerung dennoch möglich ist.

Erforderliche Unterlagen für die Einbürgerung

  • Einbürgerungsantrag
    Der Antrag kann online oder in Papierform eingereicht werden. Antragsformulare sind bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde erhältlich.
  • Identitätsnachweis
    Reisepass oder, für EU-Bürger, der Personalausweis.
  • Nachweis über Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse
    Erforderlich ist entweder ein Zeugnis über den erfolgreichen Einbürgerungstest oder ein Abschluss einer allgemeinbildenden Schule in Deutschland.
  • Sprachnachweis
    Nachweise über ausreichende mündliche und schriftliche Deutschkenntnisse (z. B. Schulzeugnisse, Sprachzertifikate).
  • Nachweise zur finanziellen Absicherung
    Dokumente zu Einkommen, Altersvorsorge sowie Kranken- und Pflegeversicherung, gegebenenfalls auch für mit einzubürgernde Familienmitglieder.
  • Nachweise zum Personenstand
    Auf begründete Anforderung der Behörde können Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil erforderlich sein.
  • Weitere Unterlagen
    Falls notwendig, fordert die Behörde weitere Dokumente an. Ausländische Urkunden müssen auf Verlangen in die deutsche Sprache übersetzt werden.

Rechtliche Schritte bei Verzögerung der Einbürgerung – Untätigkeitsklage

Falls Ihr Einbürgerungsantrag länger als drei Monate ohne Entscheidung bei der Behörde liegt, haben Sie das Recht, eine Untätigkeitsklage gemäß § 75 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) einzureichen. Diese Klage dient dazu, die Behörde zur Bearbeitung Ihres Antrags zu verpflichten.

Wichtige Hinweise zur Untätigkeitsklage

Wann kann sie eingereicht werden?

  • Wenn die Einbürgerungsbehörde trotz vollständiger Unterlagen nicht innerhalb von drei Monaten über Ihren Antrag entschieden hat.
  • Falls Verzögerungen durch fehlende Kommunikation oder unangemessene Prüfungszeiten entstehen.

Wer trägt die Kosten?

  • Sollte die Verzögerung unbegründet sein, übernimmt in der Regel der Staat die Verfahrenskosten.
  • Falls die Klage Erfolg hat, kann die Behörde verpflichtet werden, schnell zu entscheiden oder die Einbürgerung direkt zu gewähren.

Wie kann die Kanzlei Zafer Özkan helfen?

  • Prüfung der Erfolgsaussichten einer Untätigkeitsklage
  • Vertretung vor dem Verwaltungsgericht
  • Durchsetzung Ihrer Rechte bei überlangen Bearbeitungszeiten

📌 Rechtliche Grundlage: § 75 VwGO (Untätigkeitsklage)

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