Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und erlaubt Ihnen jede Erwerbstätigkeit. Sie wird in der Regel nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt erteilt. Wichtigste Erteilungsvoraussetzungen sind die Prognose eines gesicherten Lebensunterhalts, Beitragszahlungen zur Rentenversicherung sowie Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1.
Sind Sie mit einem/einer deutschen Staatsangehörigen verheiratet oder als Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Niederlassungserlaubnis schon nach drei Jahren erhalten.
Wenn Sie im Besitz einer Blauen Karte EU sind, erhalten Sie eine Niederlassungserlaubnis bereits nach 33 Monaten. Bei Sprachkenntnissen der Stufe B1 wird eine Niederlassungserlaubnis nach 21 Monaten erteilt, wenn Sie in dieser Zeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Für Absolvent_innen deutscher Hochschulen gilt eine Frist von 2 Jahren (§ 18b AufenthG).
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