Im Migrationsrecht ist der Rat eines Fachanwaltes unerlässlich. Die gesetzlichen Regelungen, Verwaltungsvorschriften und Weisungen der jeweiligen Behörde zur Ermessensausübung sind sehr unübersichtlich, unterliegen ständigen Änderungen und hängen zum Teil vom Herkunftsland ab. EU-Recht und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) gewinnen zunehmend an Bedeutung.
Ich berate und vertreten Sie bei allen Fragen, die Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit betreffen.
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