Sie suchen einen Anwalt für Migrationsrecht in Offenbach? Rechtsanwalt Zafer Özkan, Tätigkeitsschwerpunkt Migrationsrecht und zugelassen seit 2016, berät und vertritt Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, ihre Familien und Arbeitgeber aus Offenbach und dem Rhein-Main-Gebiet. Die Kanzlei liegt an der Kaiserstraße 39 in Offenbach am Main.
Wir vertreten Sie gegenüber der Ausländerbehörde der Stadt Offenbach, der Ausländerbehörde des Kreises Offenbach, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, den deutschen Auslandsvertretungen und vor den Verwaltungsgerichten.
Die Beratung ist auf Deutsch, Englisch und Türkisch möglich – in der Kanzlei oder als Online-Erstberatung per Video.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Zafer Özkan
Tätigkeitsschwerpunkt Migrationsrecht, zugelassen seit 2016. Beratung auf Deutsch, Englisch und Türkisch – in unserer Kanzlei in Offenbach oder online.
4,9 von 5 aus 180 Google-Bewertungen-
„Er ist sehr kompetent, engagiert und nimmt sich Zeit für seine Mandanten. Alle meine Fragen wurden verständlich beantwortet und ich habe mich während des gesamten Verfahrens bestens beraten gefühlt.“
Abdullah P., Google-Bewertung -
„Mein Anwalt war jederzeit sehr gut erreichbar, hat schnell auf Rückfragen reagiert und mich durchgehend kompetent beraten.“
Savas U., Google-Bewertung -
„Mein Aufenthaltsantrag war abgelehnt worden. Gegen die Ablehnung sind wir gemeinsam mit Herrn Zafer vorgegangen, und am Ende habe ich mein Aufenthaltsrecht erhalten.“
Ömer T., Google-Bewertung (aus dem Türkischen übersetzt)
Die Bewertungen geben persönliche Erfahrungen einzelner Mandantinnen und Mandanten wieder. Jeder Fall ist anders.
Kostenpflichtige Online-Erstberatung, 30 Minuten. Türkçe danışmanlık: oezkan.legal/tr
Unsere Leistungen im Migrationsrecht
Das Migrationsrecht regelt, wer nach Deutschland einreisen, hier leben und arbeiten darf und wie man die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt. Wir unterstützen Sie insbesondere in diesen Bereichen:
- Aufenthaltsrecht: Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln, Wechsel des Aufenthaltszwecks und die Niederlassungserlaubnis.
- Familiennachzug: Nachzug von Ehepartnern, Kindern und Eltern – auch wenn das Visum abgelehnt wurde.
- Einbürgerung: Antrag, Mehrstaatigkeit und die doppelte Staatsbürgerschaft mit der Türkei sowie die Einbürgerung von Kindern.
- Asylverfahren und Duldung: Klage gegen Bescheide des Bundesamts, Wege aus der Duldung und der Spurwechsel.
- Ausweisung und Einreisesperre: Verteidigung gegen eine Ausweisung und Anträge, eine Einreisesperre aufzuheben oder zu verkürzen.
- Fachkräfte und Arbeitgeber: Blaue Karte EU, Chancenkarte und das beschleunigte Fachkräfteverfahren.
- Untätige Behörden: Wenn über Ihren Antrag seit Monaten nicht entschieden wird, prüfen wir auch eine Untätigkeitsklage.
Die Ausländerbehörde meldet sich nicht – was können Sie tun?
Wer vor Ablauf seines Aufenthaltstitels die Verlängerung beantragt, verliert seinen Aufenthalt nicht, nur weil die Behörde noch nicht entschieden hat. Der bisherige Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Absatz 4 AufenthG). Darüber erhalten Sie eine Bescheinigung, die sogenannte Fiktionsbescheinigung. Entscheidend ist, dass Sie den Antrag rechtzeitig und nachweisbar stellen – zum Beispiel schriftlich mit Zugangsnachweis. Für ein Visum nach § 6 Absatz 1 AufenthG gilt diese Fortgeltung nicht.
Entscheidet die Behörde über Monate nicht, kann eine Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO in Betracht kommen. Sie ist grundsätzlich frühestens drei Monate nach dem Antrag zulässig und setzt voraus, dass es für die Verzögerung keinen zureichenden Grund gibt. Oft hilft bereits ein anwaltliches Schreiben, damit die Behörde sachlich entscheidet.
Antrag abgelehnt – in Hessen folgt direkt die Klage
In Hessen gibt es gegen ablehnende Entscheidungen im Aufenthaltsrecht in der Regel kein Widerspruchsverfahren (§ 68 Absatz 1 Satz 2 VwGO in Verbindung mit § 16a HessAGVwGO). Gegen den Bescheid ist deshalb unmittelbar Klage beim Verwaltungsgericht zu erheben – innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (§ 74 Absatz 1 VwGO). Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof bestätigt (Beschluss vom 10.02.2022 – 3 B 2049/20).
Für Unionsbürger und für türkische Staatsangehörige mit Rechten aus dem Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrates EWG–Türkei gibt es Ausnahmen. Welcher Rechtsbehelf richtig ist, sollte deshalb vor Ablauf der Frist geprüft werden. Häufige Ablehnungsgründe wie ein angeblich nicht gesicherter Lebensunterhalt, fehlende Unterlagen oder ein fehlender Pass lassen sich in vielen Fällen ausräumen oder rechtlich anders bewerten. Mehr dazu auf unserer Seite zum Aufenthaltsrecht.
Familiennachzug abgelehnt: Einkommen, Sprachnachweis oder Zweifel an der Ehe
Beim Nachzug von Ehepartnern und Kindern scheitern Anträge oft am Einkommensnachweis, am Sprachnachweis oder an langen Verfahren bei der Botschaft. Nicht jede Ablehnung ist rechtmäßig: Es gibt Ausnahmen vom Sprachnachweis, und auch beim Lebensunterhalt kommt es auf die genaue Berechnung an. Gegen eine Ablehnung der Botschaft kommen Remonstration und Klage in Betracht. Mehr zum Familiennachzug.
Nach einer Straftat: Wenn eine Ausweisung droht
Nach einer strafrechtlichen Verurteilung prüft die Ausländerbehörde häufig eine Ausweisung. Mit ihr ist regelmäßig ein Einreise- und Aufenthaltsverbot verbunden. Die Behörde muss dabei Ihre familiären Bindungen, die Dauer Ihres Aufenthalts und Ihre Integration abwägen (§§ 53 ff. AufenthG). Für türkische Staatsangehörige mit Rechten nach ARB 1/80 gelten strengere Maßstäbe. Wir vertreten Betroffene und ihre Angehörigen – auch wenn die betroffene Person bereits in Haft oder im Ausland ist. Mehr zu Ausweisung und Einreisesperre.
Ihre Kanzlei für Migrationsrecht in Offenbach und Umgebung
Unsere Kanzlei an der Kaiserstraße in Offenbach ist Anlaufstelle für Mandantinnen und Mandanten aus der Stadt Offenbach und dem Kreis Offenbach, etwa aus Neu-Isenburg, Dreieich, Langen, Dietzenbach, Rodgau, Heusenstamm, Obertshausen oder Mühlheim am Main. Viele Mandate kommen außerdem aus Hanau und dem übrigen Rhein-Main-Gebiet. Für Verfahren vor Behörden und Gerichten spielt der Kanzleisitz keine Rolle – wir vertreten Sie bundesweit.
Für Mandantinnen und Mandanten aus Frankfurt haben wir eigene Informationsseiten: Migrationsrecht Frankfurt, Aufenthaltsrecht Frankfurt sowie Ausländer- und Asylrecht Frankfurt.
Beratung auf Türkisch und Englisch
Ein großer Teil unserer Mandantschaft ist türkischsprachig. Beratung und Schriftverkehr sind auf Türkisch ohne Dolmetscher möglich. Bei türkischen Staatsangehörigen prüfen wir immer auch Rechte aus dem Assoziationsrecht EU–Türkei, etwa nach dem Ankara-Abkommen und dem Beschluss Nr. 1/80. Türkçe bilgi: Göç hukuku. English information: Migration law.
Wann brauchen Sie einen Anwalt für Migrationsrecht?
Anwaltliche Hilfe ist spätestens dann sinnvoll, wenn ein Antrag abgelehnt wurde, eine Frist läuft, eine Ausweisung droht oder die Behörde über Monate nicht entscheidet. Im Aufenthaltsrecht können wenige Wochen darüber entscheiden, ob Sie in Deutschland bleiben können. Auch vor einem wichtigen Antrag – etwa auf Niederlassungserlaubnis, Einbürgerung oder Familiennachzug – lohnt sich eine Prüfung, weil eine gut vorbereitete Antragstellung spätere Ablehnungen vermeiden kann.
Der erste Schritt ist unsere kostenpflichtige Online-Erstberatung von 30 Minuten. Sie erhalten eine realistische Einschätzung Ihrer Situation und erfahren, welche nächsten Schritte sinnvoll sind – auf Deutsch, Englisch oder Türkisch.
Häufige Fragen zum Migrationsrecht in Offenbach
Muss ich für die Beratung in die Kanzlei nach Offenbach kommen?
Nein. Sie können einen Termin in unserer Kanzlei in Offenbach vereinbaren oder die Erstberatung online per Video wahrnehmen. Auch die weitere Mandatsbearbeitung ist grundsätzlich ohne Präsenztermine möglich.
Was kostet die Erstberatung?
Die Online-Erstberatung dauert 30 Minuten und ist kostenpflichtig. Sie erhalten eine konkrete Ersteinschätzung Ihres Falls. Buchen können Sie direkt über unsere Terminseite.
In welchen Sprachen berät die Kanzlei?
Wir beraten auf Deutsch, Englisch und Türkisch. Beratung und Schriftverkehr in türkischer Sprache sind ohne Dolmetscher möglich.
Kann ich die Kanzlei auch aus dem Ausland beauftragen?
Ja. Gerade beim Familiennachzug, bei Visumverfahren und bei einer Einreisesperre sitzen Betroffene oft im Ausland. Die Kommunikation läuft dann per E-Mail, Telefon und Video.
Meine Ausländerbehörde antwortet nicht – ist mein Aufenthalt in Gefahr?
Nicht automatisch. Wenn Sie die Verlängerung vor Ablauf Ihres Titels beantragt haben, gilt der bisherige Aufenthaltstitel grundsätzlich bis zur Entscheidung fort. Entscheidend ist, dass Sie den rechtzeitigen Antrag nachweisen können.
Rechtsstand: 09/2026. Diese Seite enthält allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
