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Aufenthaltstitel zur Familienzusammenführung

Aufenthaltstitel zur Familienzusammenführung

Voraussetzungen für den Familiennachzug zu einem Deutschen

Das Aufenthaltsgesetz setzt für den Familiennachzug zu einem Deutschen voraus, dass dieses Familienmitglied seinen Wohnsitz in Deutschland hat. Zur Familie zählen dann Ehepartner, Kinder und bei einem minderjährigen Kind auch die Elternteile. Ein typisches Problem bei der Familienzusammenführung ist, dass die Einreise nach Deutschland an ein Visum gebunden ist. Dieses muss bei der für das jeweilige Aufenthaltsland zuständigen deutschen Botschaft beantragt werden. Hier werden diverse Dokumente verlangt, insbesondere eine Einladung des Familienmitglieds, das in Deutschland lebt, und der Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse. Ist das Visum erteilt und die Einreise nach Deutschland erfolgt, wird im Rahmen der Familienzusammenführung in Deutschland die Aufenthaltserlaubnis beantragt. Auch wenn das Ausländerrecht den Familiennachzug zu einem Deutschen grundsätzlich vergleichsweise einfach gestaltet, lohnt sich die Beratung durch einen Rechtsanwalt. Dieser stellt sicher, dass sich die Familien nicht in juristischen Fragen verrennen und der Vorgang so schnell wie möglich abgeschlossen wird.

 

Familiennachzug zu einem in Deutschland lebenden Ausländer

Wenn ein in Deutschland lebender Ausländer seine Familie nachholen will, muss er bereits über eine Aufenthaltserlaubnis verfügen. Dies ist nicht nur bei ausländischen Arbeitern hierzulande der Fall, sondern auch bei vielen Flüchtlingen und Asylbewerbern. Üblicherweise muss nachgewiesen werden, dass die nach Deutschland einladende Person über genügend Wohnraum und Einkommen verfügt, um die Familie aufzunehmen. Dies wird bereits beim Antrag für das Visum geprüft und später erneut beim Antrag auf Aufenthaltserlaubnis. Unter Umständen kann die zuständige Ausländerbehörde durch Einzelfallentscheidungen die Familienzusammenführung auch dann ermöglichen, wenn nicht alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Ein Rechtsanwalt, der sich im Ausländerrecht auskennt, garantiert Familien ein korrektes Verfahren und erhöht die Chancen deutlich, die angestrebte Familienzusammenführung erfolgreich abzuschließen.

 

Familienzusammenführung bei Flüchtlingen und Asylsuchenden

Besonders schwierig ist die Prozedur des Familiennachzugs, wenn die Familie wegen Flucht vor Krieg oder Bedrohung getrennt wurde. Ein Teil der Familie hält sich dann in der Bundesrepublik auf, der andere Teil im Heimatland oder in einem Drittstaat. Selbst wenn der Gesetzgeber grundsätzlich ermöglichen möchte, dass Ehegatten und Kinder nachreisen, sind solche Fälle ohne Unterstützung durch den Rechtsanwalt kaum zu bewältigen: Es gelten zahlreiche Fristen, je nach Sichtweise widersprechen sich deutsches und europäisches Recht, die Einladenden lernen die deutsche Sprache meistens erst. Selbst deutsche Bürger würden sich im Dschungel der Fachbegriffe kaum zurechtfinden. So ist beispielsweise zwischen Asylberechtigten, anerkannten Flüchtlingen, geduldeten Ausländern und Personen zu unterscheiden, denen Deutschland subsidiär Schutz erteilt hat.

 

Familiennachzug zu einem in Deutschland lebenden EU-Bürger

Wenn Sie zu einem in Deutschland lebenden EU-Bürger nachziehen möchten, ist vorrangig das großzügigere EU-Recht anwendbar. Wenn Sie zu einem deutschen Staatsangehörigen nachziehen möchten, findet das EU-Recht allerdings keine Anwendung. Es kommt hier zu einer vom Gesetzgeber gewollten Schlechterstellung deutscher Staatsangehöriger gegenüber Unionsbürgern. Ggf. kommt hier jedoch ein Familiennachzug in ein anderes EU-Land in Frage.

 

In einer Beratung sollte geklärt werden, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch besteht und wie dieser durchgesetzt werden kann. Haben Sie bereits eine ablehnende Entscheidung erhalten, beraten wir Sie gerne, ob die Durchsetzung der Ansprüche mit gerichtlicher Hilfe sinnvoll ist oder ein Remonstrationsverfahren Erfolg verspricht.

 

Für eine Klage gegen die Ablehnung eines Visums ist das Verwaltungsgericht Berlin ausschließlich zuständig. Wenn Sie für eine Besprechung nicht in unser Offenbacher Büro anreisen möchten, bieten wir Ihnen gerne einen Besprechungstermin über Skype oder Telefon an.

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