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Unbefristete Aufenthaltserlaubnis – Die Niederlassungserlaubnis

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Der Wunsch, dauerhaft in Deutschland zu leben, ist für viele Menschen ein wichtiger Schritt. Ein unbefristeter Aufenthaltstitel, insbesondere in Form der Niederlassungserlaubnis, bietet die nötige Rechtssicherheit, um die eigene Zukunft langfristig planen zu können. Sie ermöglicht nicht nur einen dauerhaften Aufenthalt, sondern auch die uneingeschränkte Ausübung einer Erwerbstätigkeit und ist häufig die Voraussetzung für eine spätere Einbürgerung.

In diesem Beitrag erläutert Rechtsanwalt Zafer Özkan, was eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis genau bedeutet, welche Voraussetzungen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis erfüllt sein müssen und warum es so wichtig ist, das Antragsverfahren von Anfang an von einem auf Migrationsrecht spezialisierten Rechtsanwalt wie Zafer Özkan begleiten zu lassen.

Was bedeutet unbefristete Aufenthaltserlaubnis?

Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis berechtigt zum dauerhaften Aufenthalt in Deutschland. Im Gegensatz zur befristeten Aufenthaltserlaubnis, die nur für einen bestimmten Zeitraum (z.B. ein oder zwei Jahre) erteilt wird, endet die unbefristete Aufenthaltserlaubnis nicht automatisch. Sie bietet dem Inhaber daher ein hohes Maß an Sicherheit und Planbarkeit, z.B. für den Beruf, die Familie oder die allgemeine Zukunftsgestaltung in Deutschland.

Niederlassungserlaubnis ist wichtigster unbefristeter Aufenthaltstitel

Der wichtigste unbefristete Aufenthaltstitel ist die Niederlassungserlaubnis nach § 9 AufenthG. Sie berechtigt zur uneingeschränkten Erwerbstätigkeit und zum dauerhaften Aufenthalt in Deutschland. Allerdings bleiben bestimmte Pflichten bestehen, zum Beispiel die Gültigkeit des Passes oder die Einhaltung der allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. In Ausnahmefällen, z.B. bei schweren Straftaten oder bei dauerhafter Ausreise, kann auch eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis widerrufen werden.

Auf der Niederlassungserlaubnis ist ein Ablaufdatum vermerkt. Dabei handelt es sich aber nur um das Ablaufdatum des Dokuments, nicht um das der Niederlassungserlaubnis selbst. Die Niederlassungserlaubnis an sich ist unbefristet, nur das Dokument muss, wie etwa ein Reisepass, regelmäßig verlängert werden.

Grundsätzlich zwei unbefristeter Aufenthaltstitel verfügbar

In Deutschland gibt es im Wesentlichen zwei Arten von unbefristeten Aufenthaltstiteln:

  • Niederlassungserlaubnis: Sie gilt nur für Deutschland und setzt unter anderem einen mehrjährigen rechtmäßigen Aufenthalt, gesicherten Lebensunterhalt, ausreichende Sprachkenntnisse und die Zahlung von Beiträgen zur Rentenversicherung voraus.
  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU: Diese Erlaubnis ist ebenfalls unbefristet. Sie bietet zusätzlich den Vorteil, dass der Inhaber unter erleichterten Bedingungen in andere EU-Mitgliedstaaten umziehen und dort leben oder arbeiten kann. Die Voraussetzungen sind ähnlich wie bei der Niederlassungserlaubnis, allerdings müssen zum Teil zusätzliche wirtschaftliche Sicherheiten nachgewiesen werden.

Beide Aufenthaltstitel sind wichtige Meilensteine auf dem Weg zu einer dauerhaften Integration in Deutschland - und oft auch Voraussetzung für eine spätere Einbürgerung.

Was ist eine Niederlassungserlaubnis?

Wer dauerhaft in Deutschland bleiben und seine Zukunft hier gestalten möchte, für den ist die Niederlassungserlaubnis ein wichtiger Schritt zu mehr Rechtssicherheit und Freiheit.

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel für Deutschland. Mit der Niederlassungserlaubnis erhalten Sie also das Recht, unbefristet in Deutschland zu leben und zu arbeiten. Sie wird Ausländern erteilt, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen und sich dauerhaft in Deutschland niederlassen wollen. Rechtsgrundlage ist § 9 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).

Die Niederlassungserlaubnis ist nicht an einen bestimmten Zweck wie Studium oder Berufsausbildung gebunden und ermöglicht im Alltag eine weitgehende rechtliche Gleichstellung mit deutschen Staatsangehörigen.

Wichtige Merkmale der Niederlassungserlaubnis

Die Niederlassungserlaubnis wird durch folgende Merkmale charakterisiert:

  • Unbefristet: Die Aufenthaltserlaubnis läuft nicht automatisch ab. Eine Verlängerung ist grundsätzlich nicht erforderlich.
  • Uneingeschränkte Erwerbstätigkeit: Sie können jede selbständige oder unselbständige Erwerbstätigkeit ausüben, ohne dass es einer weiteren Genehmigung bedarf.
  • Rechtssicherheit: Die Niederlassungserlaubnis bleibt grundsätzlich bestehen, auch wenn Sie Ihren Arbeitsplatz verlieren oder sich Ihre Lebensumstände ändern.
  • Voraussetzung für Einbürgerung: Die Niederlassungserlaubnis ist in vielen Fällen ein wichtiger Zwischenschritt auf dem Weg zur deutschen Staatsangehörigkeit.

Unterschied zur Aufenthaltserlaubnis

Viele Ausländer in Deutschland besitzen zunächst eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Diese wird für einen bestimmten Zweck und eine begrenzte Zeit erteilt, zum Beispiel für eine Ausbildung, eine Beschäftigung oder aus humanitären Gründen.

Erst nach einer gewissen Zeit und bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen (z.B. eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts, gute Integration) kann der Übergang zur unbefristeten Niederlassungserlaubnis erfolgen.

Welche Voraussetzungen hat eine Niederlassungserlaubnis?

Um eine Niederlassungserlaubnis in Deutschland zu erhalten, müssen die Antragsteller eine Reihe von gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Diese Anforderungen sollen sicherstellen, dass sich der Aufenthalt bereits als verfestigt erwiesen hat und eine nachhaltige Integration in die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse Deutschlands erfolgt ist. Die Voraussetzungen finden sich in § 9 Abs. 2 Satz 1 AufenthG.

Die wichtigsten Voraussetzungen sind im Einzelnen:

  • Mindestens fünfjähriger Besitz einer Aufenthaltserlaubnis: Sie müssen sich in der Regel seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufhalten (§ 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AufenthG). Auch ein Aufenthalt in Deutschland mit einem nationalen Visum wird voll angerechnet. Während dieser Zeit muss der tatsächliche Lebensmittelpunkt überwiegend in Deutschland gelegen haben. Kurze Unterbrechungen können in der Regel vernachlässigt werden. Außerdem müssen Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung im Besitz eines gültigen nationalen Passes oder Passersatzes und einer gültigen Aufenthaltserlaubnis sein.
  • Gesicherter Lebensunterhalt: Ihr Lebensunterhalt und der Ihrer unterhaltsberechtigten Familienangehörigen muss ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel (z.B. Sozialhilfe) gesichert sein (§ 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AufenthG). Ob der Lebensunterhalt gesichert ist, richtet sich nach den Vorschriften des Bürgergeldes (SGB II) und dem theoretischen Bedarf. Ist das Einkommen für alle unterhaltsberechtigten Familienangehörigen so hoch wie der Bedarf nach dem Bürgergeld wäre, ist diese Voraussetzung erfüllt. Zum Einkommen zählen alle Einkünfte aus Erwerbstätigkeit, selbständiger Tätigkeit oder Rente. Auch Leistungen wie Kindergeld oder Elterngeld werden angerechnet.
  • Mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung: Sie müssen 60 Monate Pflichtbeiträge zur deutschen gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben (§ 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 AufenthG). Alternativ können auch vergleichbare Aufwendungen (z.B. für eine Beamtenversorgung oder eine private Altersvorsorge sowie freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung) berücksichtigt werden. Zeiten der Kinderbetreuung oder der häuslichen Pflege von Angehörigen werden entsprechend berücksichtigt. Leben Ehepartner in häuslicher Gemeinschaft, reicht es aus, wenn einer der beiden Ehepartner die Beiträge geleistet hat.
  • Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse und Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung: Sie müssen über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Dies entspricht in der Regel dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung: Neben den Sprachkenntnissen müssen Sie auch Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung nachweisen können (§ 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 AufenthG). In der Praxis wird dies in der Regel durch das Bestehen des Tests „Leben in Deutschland“ oder durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs nachgewiesen. Auch ein in Deutschland erworbener Schulabschluss reicht als Nachweis aus.
  • Keine erheblichen Straftaten: Sie dürfen nicht erheblich strafrechtlich in Erscheinung getreten sein. Eintragungen im Bundeszentralregister, insbesondere bei schweren oder wiederholten Straftaten, können die Erteilung ausschließen. Die Schwere und Art der Straftat kann der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis entgegenstehen.
  • Beschäftigung erlaubt: Sie müssen zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt sein (§ 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AufenthG) und entsprechende Berufserlaubnisse besitzen (§ 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 AufenthG), wenn diese für die Erwerbstätigkeit erforderlich sind. Solche Berufserlaubnisse sind insbesondere im Bereich der freien Berufe häufig erforderlich (z.B. Angehörige der Heilberufe wie Ärzte oder Apotheker).
  • Ausreichender Wohnraum: Sie müssen für sich und Ihre Familie über ausreichenden Wohnraum verfügen (§ 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AufenthG). „Angemessen“ bedeutet, dass pro Person über 6 Jahren ca. 12 m² Wohnfläche zur Verfügung stehen sollten (10 m² für Personen unter 6 Jahren, Kinder unter 2 Jahren bleiben unberücksichtigt). Zusätzlich müssen Nebenräume wie Küche, Bad oder WC vorhanden sein oder mitbenutzt werden können. Es darf sich nicht um eine Gemeinschaftsunterkunft handeln. Je nach landesrechtlicher Regelung können auch andere Grenzen für angemessenen Wohnraum gelten.

Ausnahmen

Für Personen mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung gibt es Ausnahmen von diesen Voraussetzungen. Nach § 9 Abs. 2 Satz 3 und 6 AufenthG kann von den Voraussetzungen der Sprachkenntnisse, der Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung, des gesicherten Lebensunterhalts und der 60 Monate Pflichtbeiträge abgesehen werden. Gleiches gilt zur Vermeidung einer Härte für die Betroffenen, was jedoch im Einzelfall zu prüfen ist. Besteht kein Anspruch auf einen Integrationskurs oder besteht keine Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs, genügt als Sprachvoraussetzung die einfache Art der Verständigung.

Niederlassungserlaubnis nach 3 Jahren

Für bestimmte Aufenthaltserlaubnisse oder Personengruppen gibt es darüber hinaus weitere erleichterte Voraussetzungen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis. So sieht § 18c AufenthG vor, dass Ausländer mit einem Aufenthaltstitel nach §§ 18a, 18b, 18d oder § 18g AufenthG (Fachkräfte) bereits nach u.a. drei Jahren und nur 36 Monaten Pflichtbeiträgen zur Rentenversicherung eine Niederlassungserlaubnis erhalten können. Ähnliche Erleichterungen gelten auch für die Ehepartner gem. § 9 Abs. 3a AufenthG.

Unbefristete Aufenthaltserlaubnis für Ehegatten

Eine weitere Erleichterung besteht bei der Erteilung der Niederlassungserlaubnis für Ehepartner eines deutschen Staatsbürgers nach § 28 Abs. 2 AufenthG, die ebenfalls bereits nach 3 Jahren möglich ist. Für Selbständige ist eine Verkürzung auf drei Jahre Voraufenthalt möglich, wenn die ausgeübte Tätigkeit einen gewissen weiteren Erfolg erwarten lässt und der Lebensunterhalt für den Selbständigen und seine Familie gesichert ist (§ 21 Abs. 4 AufenthG).

Auch für anerkannte Flüchtlinge besteht die Möglichkeit, einen unbefristeten Aufenthaltstitel in Form einer Niederlassungserlaubnis zu erhalten (§ 26 Abs. 3 AufenthG). Eine Niederlassungserlaubnis ist nach 5 Jahren möglich (§ 26 Abs. 3 Satz 1 AufenthG), wenn u.a. der Lebensunterhalt überwiegend gesichert ist und ausreichende Deutschkenntnisse (Niveau A2) nachgewiesen werden können. Für anerkannte Flüchtlinge ist die Niederlassungserlaubnis bereits nach drei Jahren möglich (§ 26 Abs. 3 Satz 3 AufenthG), wenn u.a. deutsche Sprachkenntnisse (Niveau C2) nachgewiesen werden und der Lebensunterhalt überwiegend gesichert ist.

Haben Sie Fragen zur Niederlassungserlaubnis? Vereinbaren Sie jetzt einen Termin!

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Welche Vorteile bietet ein unbefristeter Aufenthaltstitel?

Die Niederlassungserlaubnis ist mehr als ein Aufenthaltstitel. Sie ist ein wichtiger Schritt zu Rechtssicherheit, beruflicher Freiheit und einer langfristigen Perspektive in Deutschland. Wer sie erhält, profitiert von zahlreichen Vorteilen im Alltag und bei der Zukunftsplanung.

Niederlassungserlaubnis Vorteile

  • Unbefristeter Aufenthalt: Die Niederlassungserlaubnis ist unbefristet. Anders als befristete Aufenthaltstitel muss sie nicht regelmäßig verlängert werden. Das gibt Ihnen und Ihrer Familie Planungssicherheit. Sie müssen keine Angst mehr vor einer Abschiebung oder vor rechtlichen Auseinandersetzungen mit der Ausländerbehörde haben.

    Allerdings muss das Dokument, das die Niederlassungserlaubnis bescheinigt, wie ein Reisepass oder Personalausweis regelmäßig verlängert werden. Dies ist jedoch reine Formsache. Die Voraussetzungen der Niederlassungserlaubnis werden dabei nicht erneut geprüft.
  • Uneingeschränkte Erwerbstätigkeit: Die Niederlassungserlaubnis berechtigt zur Ausübung jeder Erwerbstätigkeit, sowohl als Arbeitnehmer als auch als Selbständiger. Eine zusätzliche Arbeitserlaubnis ist nicht erforderlich. Sie sind nicht mehr an einen bestimmten Arbeitgeber oder eine bestimmte Branche gebunden. Das erleichtert auch die Arbeitssuche oder eine berufliche Neuorientierung. Wenn Sie größere Investitionen tätigen wollen, erhöht eine Niederlassungserlaubnis auch Ihre Kreditwürdigkeit, z.B. wenn Sie ein Geschäft eröffnen wollen und dafür einen Kredit benötigen oder wenn Sie ein Haus kaufen wollen.
  • Stabilität auch bei Verlust des Arbeitsplatzes: Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz verlieren, bleibt die Niederlassungserlaubnis bestehen. Anders als bei manchen befristeten Aufenthaltstiteln führt der Verlust des Arbeitsplatzes nicht automatisch zur Ausweisung oder zum Verlust des Aufenthaltstitels.
  • Erleichterter Familiennachzug: Inhaber einer Niederlassungserlaubnis haben gute Voraussetzungen, um Ehepartner oder Kinder im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland zu holen. In vielen Fällen gelten erleichterte Bedingungen, zum Beispiel beim Nachweis von Wohnraum oder Sprachkenntnissen der nachziehenden Person.
  • Voraussetzung für die Einbürgerung: Wer die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen möchte, benötigt in den meisten Fällen zuvor eine Niederlassungserlaubnis. Sie ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Einbürgerung und zur vollen rechtlichen Gleichstellung mit deutschen Staatsangehörigen.
  • Erleichterter Reiseverkehr: Mit einer Niederlassungserlaubnis können Sie ohne zusätzliches Visum in viele Schengen-Staaten reisen und sich dort bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen aufhalten, zum Beispiel für Urlaubs- oder Geschäftsreisen.
  • Rechtlicher Schutz vor Abschiebung: Eine Niederlassungserlaubnis bietet einen deutlich höheren Schutz vor Abschiebung als befristete Aufenthaltserlaubnisse. Sie signalisiert, dass der Aufenthalt in Deutschland gewollt und auf Dauer angelegt ist.

Wo kann man einen Niederlassungserlaubnis beantragen?

Die Niederlassungserlaubnis muss bei der Ausländerbehörde des Hauptwohnsitzes beantragt werden. Je nach Stadt oder Landkreis kann das Verfahren leicht variieren. In größeren Städten gibt es oft spezielle Online-Portale oder zentrale Anlaufstellen.

Nach der Antragstellung erhalten Sie in der Regel eine Eingangsbestätigung. In einigen Städten erhalten Sie als Antragsbestätigung ein PDF-Dokument, das bescheinigt, dass Ihr aktueller Aufenthaltstitel über das bisherige Gültigkeitsdatum hinaus im Bundesgebiet gültig bleibt.

Anträge Niederlassungserlaubnis

Notwendige Unterlagen

Die genauen Anforderungen können je nach Bundesland oder Aufenthaltsstatus leicht abweichen. In der Regel benötigen Sie jedoch folgende Dokumente:​

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Gültiger Reisepass
  • Biometrisches Passfoto
  • Nachweis über gesicherten Lebensunterhalt (z.B. Gehaltsabrechnungen, Arbeitsvertrag)
  • Nachweis über mindestens 60 Monate Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
  • Sprachzertifikat Deutsch B1
  • Nachweis über Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung (z.B. durch den Test „Leben in Deutschland“)
  • Nachweis über ausreichenden Wohnraum (z.B. Mietvertrag)

Bitte beachten Sie, dass weitere Unterlagen erforderlich sein können, insbesondere wenn Sie unter eine der Ausnahmeregelungen fallen.

Sie möchten wissen, ob Sie bereits einen Anspruch auf eine Niederlassungserlaubnis haben?

Rufen Sie uns gerne an unter 069 87006620 oder füllen Sie unser Kontaktformular aus.

Warum ist eine anwaltliche Beratung sinnvoll?

Die Beantragung einer Niederlassungserlaubnis mag auf den ersten Blick einfach erscheinen, tatsächlich kann sie aber sehr komplex sein. Schon kleine Fehler bei der Zusammenstellung der vielen erforderlichen Unterlagen oder eine falsche Einschätzung der Voraussetzungen können dazu führen, dass der Antrag abgelehnt oder verzögert wird. Deshalb ist es besonders wichtig, sich von Anfang an von einem auf Migrationsrecht spezialisierten Rechtsanwalt unterstützen zu lassen.

Ein auf Migrationsrecht spezialisierter Rechtsanwalt kennt die aktuellen gesetzlichen Anforderungen und weiß, welche Nachweise im Einzelfall entscheidend sind. Er prüft sorgfältig, ob und wann die Voraussetzungen erfüllt sind und kann mögliche Probleme frühzeitig erkennen und beheben. Dadurch erhöhen sich die Erfolgsaussichten erheblich und unnötige Verzögerungen oder Ablehnungen können vermieden werden.

Juristische Unterstützung vor allem bei Ablehnung der Niederlassungserlaubnis sinnvoll

Sollte der Antrag auf Niederlassungserlaubnis dennoch abgelehnt werden, ist es umso wichtiger, umgehend einen erfahrenen Migrationsanwalt einzuschalten. In solchen Fällen müssen Fristen gewahrt und rechtliche Möglichkeiten wie Widerspruch oder Klage geprüft werden. Ohne fachkundige Unterstützung ist es schwierig, erfolgreich gegen die Ablehnung vorzugehen und den Aufenthalt zu sichern.

Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, wenden Sie sich an Rechtsanwalt Zafer Özkan, der seit Jahren auf Migrationsrecht spezialisiert ist. Er berät Sie umfassend, prüft individuell Ihre Erfolgsaussichten und begleitet Sie zuverlässig durch das gesamte Verfahren - von der Antragstellung bis zur Vertretung im Widerspruchs- oder Klageverfahren.

Ihr nächster Schritt: Sie möchten wissen, ob Sie bereits einen Anspruch auf eine Niederlassungserlaubnis haben? Ihre Niederlassungserlaubnis wurde abgelehnt und Sie wollen dagegen vorgehen?

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit Rechtsanwalt Zafer Özkan und lassen Sie sich individuell beraten!

Fazit

  • Niederlassungserlaubnis bietet unbefristeten Aufenthalt und Rechtssicherheit: Mit der Niederlassungserlaubnis dürfen Ausländer dauerhaft in Deutschland leben und arbeiten. Sie gibt Planungssicherheit und schützt vor Ausweisung bei Verlust des Arbeitsplatzes.
  • Voraussetzungen für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis: Erforderlich sind u.a.: mindestens fünf Jahre Aufenthaltserlaubnis, gesicherter Lebensunterhalt, 60 Monate Rentenbeiträge, ausreichende Deutschkenntnisse (B1) sowie Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung. Für bestimmte Personengruppen gibt es Erleichterungen, so dass die Niederlassungserlaubnis z.B. bereits nach 3 Jahren erteilt werden kann.
  • Besondere Ausnahmen und verkürzte Fristen: Fachkräfte, Ehepartner deutscher Staatsangehöriger, Selbständige und anerkannte Flüchtlinge können unter erleichterten Bedingungen (z.B. nach drei Jahren) eine Niederlassungserlaubnis beantragen.
  • Vorteile der Niederlassungserlaubnis: Unbefristeter Aufenthalt, unbeschränkte Erwerbstätigkeit, erleichterter Familiennachzug, Voraussetzung für Einbürgerung, erleichtertes Reisen innerhalb des Schengen-Raums und erhöhter Ausweisungsschutz.
  • Beantragung erfolgt bei der zuständigen Ausländerbehörde: Der Antrag muss am Hauptwohnsitz gestellt werden. Verschiedene Städte bieten Online-Dienste an. Wichtige Unterlagen sind u.a. ein gültiger Pass, Antragsformular, Einkommensnachweis, Rentenversicherungsnachweis und Sprachzertifikate.
  • Unterstützung durch einen auf Migrationsrecht spezialisierten Rechtsanwalt ist entscheidend: Ein auf Migrationsrecht spezialisierter Rechtsanwalt wie Zafer Özkan begleitet Sie während des gesamten Verfahrens, hilft vermeidbare Fehler im Antragsverfahren zu vermeiden, erhöht die Erfolgschancen erheblich und kann im Falle einer Ablehnung rechtzeitig Widerspruch oder Klage einlegen.
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