Strafbefehl erhalten? Ruhe bewahren!
S trafbefehl erhalten? Bleiben Sie ruhig und bewahren Sie kühlen Kopf. Wir erklären, was Sie tun können!
Ein Strafbefehl ist in der Tat eine sehr ernstzunehmende Angelegenheit. Dennoch sollten Sie in so einem Fall erst einmal die Ruhe bewahren. Jetzt in Hektik zu geraten bringt Ihnen nichts. Hektik kann die Sache nur noch schlimmer machen. Deshalb sollten Sie kühlen Kopf bewahren und einen Anwalt Ihres Vertrauens kontaktieren. Denn Sie brauchen schnelle Rechtsberatung und Unterstützung. Ihr Anwalt wird am Besten wissen, wie mit solch einer Situation umzugehen ist.
Was ist ein Strafbefehl?
Ein Strafbefehl ist einer strafgerichtlichen Verurteilung gleichzusetzen. Bei einem Strafbefehl muss der vermeintliche Straftäter nicht vor Gericht. Dennoch sind die Konsequenzen bei beiden Formen gleich. In beiden Fälle bekommt der vermeintliche Straftäter eine Strafe, die gleichzeitig auch in das Bundeszentralregister eingetragen wird und mit einer Gefängnisstrafe vollstreckt werden kann. Bei einem Strafbefehl hat der vermeintliche Straftäter sich in irgendeiner Form strafbar gemacht, weshalb der Staatsanwalt diesen Befehl auferlegt hat. Das können Delikte, wie Körperverletzung, Beleidigung, Diebstahl, Betrug, Sachbeschädigung oder gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr sowie vieles weiteres sein. Vor dem Strafbefehl muss es aber ein Ermittlungsverfahren oder eine Strafanzeige gegeben haben. Die Strafverfolgungsbehörden können aber auch auch sonst Kenntnis von einer Straftat erlangt haben, sodass der Staatsanwalt tätig wird.
Strafbefehl erhalten – was tun?
Ein Strafbefehl kann vor allem durch den Eintrag ins Bundeszentralregister schwerwiegende Folgen haben. Schließlich wird der Eintrag auch im polizeilichen Führungszeugnis sichtbar. Das wiederum könnte große Folgen im Berufsleben haben. Das allein ist schon ein triftiger Grund, um durch den Kopf gehen zu lassen, ob man dagegen vorgehen will. Dafür haben Sie zwei Wochen Zeit.
Wie gegen Strafbefehl vorgehen?
Dabei gibt es unterschiedliche Möglichkeiten für einen Einspruch: Zum einen gibt es die Möglichkeit des unbeschränkten Einspruchs, zum anderen die des beschränkten Einspruchs auf das Strafmaß und/ oder die Tagessatzhöhe. Welches davon für Sie in Frage kommt, darüber wird Sie Ihr Anwalt am Besten beraten! Die Kanzlei Özkan steht Ihnen bei Fragen zur Verfügung!