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Strafrecht – was ist das?

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Das Strafrecht, auch als Kriminal(straf)recht bezeichnet, umfasst im Rechtssystem eines Landes diejenigen Rechtsnormen, durch die bestimmte Verhaltensweisen verboten und mit einer Strafe als Rechtsfolge verknüpft werden. Als Ziel des Strafrechts gilt vor allem der Schutz bestimmter Rechtsgüter wie beispielsweise Leben, Gesundheit und Eigentum von Personen, Sicherheit und Integrität des Staates sowie elementarer Werte des Gemeinschaftslebens. Mögliche Strafen, die jedoch nicht in allen Ländern praktiziert werden, sind unter anderem die Geldstrafe, die Freiheitsstrafe, die Körperstrafe sowie als schwerwiegendste Form die Todesstrafe.

Form eines eigenen Strafgesetzbuches

Das Strafrecht ist in den meisten Ländern in Form eines eigenen Strafgesetzbuches und gegebenenfalls weiterer Nebengesetze kodifiziert. Der wesentliche Teil des Strafrechts besteht aus den Rechtssätzen, die strafbare Handlungen und ihre Merkmale definieren (sog. Straftatbestände) sowie Art und Umfang der damit verbundenen Strafmaßnahmen festlegen. Traditionell zählt zum Strafrecht auch das Strafverfahrensrecht, das die für die Durchsetzung des Strafrechts zuständigen Institutionen und deren Arbeitsweise festlegt.

Hinsichtlich der zulässigen Strafen, der Bewertung des Strafzwecks, Art und Umfang der zugrunde liegenden Rechtsgrundlagen sowie der Einordnung des Strafrechts in die Rechtssystematik gibt es zum Teil erhebliche Unterschiede zwischen den Rechtssystemen einzelner Länder, die Gegenstand der vergleichenden Rechtswissenschaft sind.

 

 

Dieser Text basiert auf dem Artikel Strafrecht

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