Ein ablehnender Bescheid des Bundesamts, eine drohende Ausweisung oder eine Duldung ohne Perspektive können den weiteren Aufenthalt unmittelbar gefährden. Im Ausländer- und Asylrecht gelten je nach Entscheidungsart kurze Klagefristen von zwei Wochen, in bestimmten beschleunigten Konstellationen von nur einer Woche.
Rechtsanwalt Zafer Özkan, Tätigkeitsschwerpunkt Migrationsrecht, vertritt Schutzsuchende und andere Betroffene aus Frankfurt und dem Rhein-Main-Gebiet gegenüber dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, der Ausländerbehörde Frankfurt und vor dem jeweils zuständigen Verwaltungsgericht.
Die Beratung ist auf Deutsch, Englisch und Türkisch möglich.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Zafer Özkan
Tätigkeitsschwerpunkt Migrationsrecht, zugelassen seit 2016. Beratung auf Deutsch, Englisch und Türkisch – in Offenbach oder online.
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„Ich möchte mich … für seine große Unterstützung während meines Asylverfahrens bedanken. … Gerade in dieser schwierigen und unsicheren Zeit war es für mich eine große Hilfe, jemanden zu haben, der sich wirklich kümmert und mir alles verständlich erklärt.“
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Die Bewertungen geben persönliche Erfahrungen einzelner Mandantinnen und Mandanten wieder. Jeder Fall ist anders.
Kostenpflichtige Online-Erstberatung, 30 Minuten. Türkçe danışmanlık: oezkan.legal/tr
Asylantrag abgelehnt – welche Fristen gelten jetzt?
Die Klage gegen Entscheidungen nach dem Asylgesetz muss nach § 74 Absatz 1 Satz 1 AsylG im Einklang mit Artikel 67 Absatz 7 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2024/1348 und Artikel 43 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2024/1351 innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung der Entscheidung erhoben werden.
Abweichend davon beträgt die Frist nach § 74 Absatz 1 Satz 2 AsylG eine Woche, wenn ein Antrag nach § 80 Absatz 5 VwGO gemäß § 34a Absatz 3 Satz 1 AsylG binnen einer Woche zu stellen ist, sowie in den Fällen des Artikels 67 Absatz 7 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2024/1348.
In den Fällen des Artikels 68 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2024/1348 sind Anträge nach § 80 Absatz 5 VwGO gegen die Abschiebungsandrohung nach § 36 Absatz 2 Satz 1 AsylG innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe zu stellen. Dem Antrag soll der Bescheid des Bundesamts beigefügt werden.
Zusätzlich läuft eine Monatsfrist für die Begründung
Nach § 74 Absatz 2 Satz 1 AsylG hat der Kläger die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel binnen einer Frist von einem Monat nach Zustellung der Entscheidung anzugeben. Verspätetes Vorbringen kann unberücksichtigt bleiben. Bringen Sie den Bescheid deshalb so früh wie möglich in die Beratung.
Duldung – geduldet in Frankfurt und jetzt?
Eine Duldung ist kein Aufenthaltstitel, sondern die Aussetzung der Abschiebung. Aus einer Duldung können sich dennoch verschiedene Wege in einen Aufenthaltstitel ergeben. Dazu zählen insbesondere § 25b AufenthG bei nachhaltiger Integration, § 25a AufenthG für gut integrierte Jugendliche und junge Volljährige sowie aufenthaltsrechtliche Wege über eine Beschäftigung, etwa beim Spurwechsel.
Welche Möglichkeit in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab. Entscheidend können unter anderem die Voraufenthaltszeiten und die Mitwirkung bei der Passbeschaffung sein. Den Unterschied zwischen Duldung und Aufenthaltsgestattung erklären wir in einem eigenen Beitrag.
Ausweisung und Einreisesperre – auch nach einer Straftat
Nach einer strafrechtlichen Verurteilung prüft die Ausländerbehörde häufig eine Ausweisung. Mit ihr ist regelmäßig ein Einreise- und Aufenthaltsverbot verbunden. Beides ist rechtlich angreifbar: Die Interessenabwägung nach den §§ 53 ff. AufenthG muss familiäre Bindungen, Aufenthaltsdauer und Integration berücksichtigen.
Eine Einreisesperre kann nachträglich befristet oder aufgehoben werden. Die Kanzlei führt solche Verfahren regelmäßig, auch für Mandantinnen und Mandanten im Ausland. Bei türkischen Staatsangehörigen mit Rechten nach ARB 1/80 gelten besondere, strengere Anforderungen an eine Ausweisung, die stets eigenständig zu prüfen sind.
Wann ist im Asyl- und Ausweisungsverfahren Eile geboten?
Im Asyl- und Ausweisungsverfahren kommt es zunächst auf den Zeitpunkt der Zustellung an. Danach müssen Klage und, soweit erforderlich, ein Eilantrag aufeinander abgestimmt und innerhalb der jeweils geltenden Frist eingereicht werden. Besonders dringend ist anwaltliche Unterstützung bei einer drohenden Abschiebung, einer Ausweisungsverfügung oder wenn Familienangehörige unmittelbar mitbetroffen sind.
In der kostenpflichtigen Online-Erstberatung von 30 Minuten klären wir, welcher Rechtsbehelf zuerst erforderlich ist, welche Frist läuft und welche Unterlagen benötigt werden. Die Beratung ist auf Deutsch, Englisch und Türkisch möglich. Türkçe bilgi: oezkan.legal/tr
Allgemeine Fragen rund um Aufenthalt und Einbürgerung in Frankfurt beantworten wir auf der Seite Migrationsrecht Frankfurt, Fragen zu Aufenthaltstiteln und Verlängerungen unter Aufenthaltsrecht Frankfurt.
Häufige Fragen
Wie schnell bekomme ich einen Termin?
Termine für die Online-Erstberatung buchen Sie direkt über unsere Terminseite. Wenn eine Frist läuft, weisen Sie bei der Buchung bitte darauf hin.
Übernimmt die Kanzlei auch Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt?
Ja. Klagen und Eilanträge in asyl- und ausländerrechtlichen Verfahren gehören zum Kern der Tätigkeit. Welches Verwaltungsgericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Regeln.
Ich habe eine Duldung – kann ich arbeiten?
Mit einer Duldung ist eine Beschäftigung grundsätzlich nur mit Erlaubnis der Ausländerbehörde möglich. Nach längerer Zeit können sich bessere Möglichkeiten ergeben, sofern kein Arbeitsverbot greift. Die Einzelheiten sind anhand Ihrer Duldung und Ihrer persönlichen Situation zu prüfen.
Wie lange habe ich nach einem Ablehnungsbescheid Zeit?
In der Regel beträgt die Klagefrist zwei Wochen. In beschleunigten Konstellationen kann sie nur eine Woche betragen. Zusätzlich läuft eine Monatsfrist für die Angabe der zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel.
Rechtsstand: 09/2026 (Asylverfahrensrecht in der ab 12.06.2026 geltenden Fassung). Diese Seite enthält allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
