Rechtsanwaltskanzlei Özkan

Anwalt Aufenthaltsrecht Frankfurt am Main

Ob Verlängerung des Aufenthaltstitels, Niederlassungserlaubnis, Familiennachzug oder Blaue Karte EU: Im Aufenthaltsrecht hängt viel davon ab, dass Anträge vollständig, richtig begründet und rechtzeitig gestellt werden.

Rechtsanwalt Zafer Özkan, Tätigkeitsschwerpunkt Migrationsrecht, unterstützt Mandantinnen und Mandanten aus Frankfurt bei allen Verfahren gegenüber der Ausländerbehörde Frankfurt – von der Antragstellung bis zur Klage.

Die Kanzlei in Offenbach ist aus Frankfurt gut mit der S-Bahn erreichbar. Die Beratung ist auch online sowie auf Deutsch, Englisch und Türkisch möglich. Wir vertreten Sie vor dem jeweils zuständigen Verwaltungsgericht; die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach den gesetzlichen Regeln und nicht nach dem Kanzleisitz.

Rechtsanwalt Zafer Özkan, Kanzlei Özkan in Offenbach am Main

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Zafer Özkan

Tätigkeitsschwerpunkt Migrationsrecht, zugelassen seit 2016. Beratung auf Deutsch, Englisch und Türkisch – in Offenbach oder online.

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  • „Wegen meiner Familienzusammenführung habe ich in Frankfurt fast 2 Jahre lang vergeblich gewartet. … Man hat einfach gemerkt, dass ihm die Menschen wichtig sind und nicht nur der Fall.“
    Hamed M., Google-Bewertung
  • „Die Erlangung eines Aufenthaltstitels für mich (64 Jahre) schien zunächst aussichtslos. Die Kanzlei reagierte jedoch auf sämtliche Schreiben der Ausländerbehörde stets unverzüglich und äußerst professionell.“
    Faruk D., Google-Bewertung
  • „Meine gemeinsame Reise mit dieser Kanzlei begann vor drei Jahren … Heute, genau drei Jahre später, habe ich … meine unbefristete Niederlassungserlaubnis in den Händen.“
    Dusun G., Google-Bewertung

Die Bewertungen geben persönliche Erfahrungen einzelner Mandantinnen und Mandanten wieder. Jeder Fall ist anders.

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Kein Termin bei der Ausländerbehörde Frankfurt – was tun?

Beantragt der Ausländer vor Ablauf seines Aufenthaltstitels dessen Verlängerung oder die Erteilung eines anderen Aufenthaltstitels, gilt der bisherige Titel vom Zeitpunkt seines Ablaufs bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde als fortbestehend (§ 81 Absatz 4 AufenthG). Über die Wirkung der Antragstellung wird eine Bescheinigung ausgestellt, die sogenannte Fiktionsbescheinigung.

Wichtig: Diese Fortgeltungswirkung gilt nicht für ein Visum nach § 6 Absatz 1 AufenthG. Bei verspäteter Antragstellung kann die Behörde die Fortgeltungswirkung nur zur Vermeidung einer unbilligen Härte anordnen. Eine rechtzeitige und nachweisbare Antragstellung ist daher entscheidend. Eine Fiktionsbescheinigung darf nach § 81 Absatz 7 AufenthG nur ausgestellt werden, wenn eine erforderliche erkennungsdienstliche Behandlung durchgeführt wurde und die Daten im Ausländerzentralregister gespeichert sind.

Darf ich während der Wartezeit weiterarbeiten?

Nach § 81 Absatz 5a AufenthG gilt die im künftigen Aufenthaltstitel beschriebene Erwerbstätigkeit ab dem Zeitpunkt der Veranlassung der Ausstellung bis zur Ausgabe des Dokuments als erlaubt. Diese Erlaubnis ist in die Fiktionsbescheinigung aufzunehmen.

Die Behörde entscheidet seit Monaten nicht

Reagiert die Behörde über Monate nicht, kann zusätzlich eine Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO in Betracht kommen. Eine solche Klage ist zulässig, wenn über einen Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden ist. Sie kann grundsätzlich nicht vor Ablauf von drei Monaten seit dem Antrag erhoben werden. Von dieser Sperrfrist kann abgewichen werden, wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist.

Liegt ein zureichender Grund dafür vor, dass noch nicht entschieden wurde, setzt das Gericht das Verfahren bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Frist aus. Eine Untätigkeitsklage ist daher kein Automatismus. Oft hilft bereits ein anwaltliches Schreiben.

Aufenthaltstitel oder Verlängerung abgelehnt – welcher Rechtsbehelf gilt in Hessen?

In Hessen entfällt für Entscheidungen im Aufenthaltsrecht das Widerspruchsverfahren gemäß § 68 Absatz 1 Satz 2 Halbsatz 1 VwGO in Verbindung mit § 16a HessAGVwGO und der Anlage hierzu. Gegen einen ablehnenden Bescheid ist daher in der Regel unmittelbar Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht zu erheben, und zwar nach § 74 Absatz 1 VwGO innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof ausdrücklich bestätigt (Beschluss vom 10.02.2022 – 3 B 2049/20).

Eine fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung kommt in der Praxis vor. Maßgeblich ist die Rechtslage, nicht die Belehrung. Häufige Ablehnungsgründe wie ein nicht gesicherter Lebensunterhalt oder fehlende Unterlagen lassen sich in vielen Fällen ausräumen oder rechtlich anders bewerten. Lassen Sie den Bescheid prüfen, bevor eine Frist abläuft.

Besonderheit für türkische Staatsangehörige – ARB 1/80 und das Widerspruchsverfahren

Vom Ausschluss des Widerspruchsverfahrens gibt es eine wichtige Rückausnahme. Ausgenommen sind Entscheidungen über den Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt, die Verweigerung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis oder die Entfernung aus dem Hoheitsgebiet, wenn sie Unionsbürger betreffen oder türkische Staatsangehörige, denen ein Anspruch aus dem Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrates EWG–Türkei zusteht (VG Darmstadt, Urteil vom 25.05.2007 – 5 E 1049/06).

Ob ein Vorverfahren statthaft ist, hängt damit von der materiellen Rechtslage ab, über die die Beteiligten häufig gerade streiten (VG Darmstadt, Beschluss vom 30.12.2008 – 5 L 978/08.DA). Wer türkischer Staatsangehöriger ist und Rechte nach ARB 1/80 geltend machen kann, sollte den richtigen Rechtsbehelf anwaltlich klären lassen, bevor Fristen verstreichen. Im Zweifel ist der fristgerechte Weg zu wählen, der den Rechtsschutz sichert.

Beratung und Schriftverkehr sind auf Türkisch ohne Dolmetscher möglich. Türkçe bilgi: oezkan.legal/tr

Niederlassungserlaubnis – unbefristet in Frankfurt bleiben

Die Niederlassungserlaubnis nach § 9 AufenthG macht den Aufenthalt unbefristet und unabhängig von Verlängerungen. Der allgemeine Weg setzt im Regelfall unter anderem fünf Jahre Aufenthaltserlaubnis, einen gesicherten Lebensunterhalt, ausreichende Rentenbeiträge und ausreichende Deutschkenntnisse voraus. Die Voraussetzungen können je nach Aufenthaltstitel und persönlicher Situation abweichen.

Deutlich schneller für Fachkräfte und Inhaber der Blauen Karte EU

Nach § 18c AufenthG ist einer Fachkraft ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn sie seit drei Jahren im Besitz eines Aufenthaltstitels nach den §§ 18a, 18b, 18d oder § 18g AufenthG ist, einen entsprechenden Arbeitsplatz innehat und mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet hat. Bei einer im Inland erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung oder einem im Inland erfolgreich abgeschlossenen Studium verkürzen sich diese Zeiten auf zwei Jahre beziehungsweise 24 Monate.

Inhabern einer Blauen Karte EU ist eine Niederlassungserlaubnis bereits nach 27 Monaten Beschäftigung zu erteilen, bei ausreichenden Deutschkenntnissen nach 21 Monaten.

Familiennachzug nach Frankfurt

Beim Nachzug von Ehepartnern und Kindern scheitern Anträge häufig an Einkommensnachweisen, Sprachnachweisen oder langen Konsulatsverfahren. Wir begleiten das Visumverfahren, kommunizieren mit Botschaft und Ausländerbehörde und vertreten Sie bei einer Ablehnung im Remonstrations- und Klageverfahren. Mehr dazu auf unserer Seite zur Familienzusammenführung.

Wann lohnt die rechtliche Prüfung im Aufenthaltsrecht?

Eine rechtliche Prüfung lohnt sich insbesondere bei drohendem Titelverlust, wenn Ihr Aufenthalt von Ihrem Arbeitsplatz oder Ihrer Ehe abhängt, vor einer bevorstehenden Niederlassungserlaubnis oder wenn eine Behörde über Monate nicht entscheidet. Auch eine fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung kann dazu führen, dass der richtige Rechtsbehelf und die maßgebliche Frist geprüft werden müssen. In der kostenpflichtigen Online-Erstberatung von 30 Minuten erhalten Sie eine klare Einschätzung, welche nächsten Schritte in Ihrer Situation sinnvoll sind.

Weitere Informationen: Aufenthaltsrecht im Überblick, Migrationsrecht Frankfurt und Ausländer- und Asylrecht Frankfurt.

Häufige Fragen

Mein Titel läuft in zwei Wochen ab und ich habe keinen Termin – verliere ich meinen Aufenthalt?

Nicht automatisch. Wenn Sie die Verlängerung vor Ablauf beantragen, gilt der bisherige Aufenthaltstitel bis zur Entscheidung grundsätzlich fort. Entscheidend ist die rechtzeitige und nachweisbare Antragstellung. Bei einem verspäteten Antrag kommt eine Anordnung der Fortgeltungswirkung nur zur Vermeidung einer unbilligen Härte in Betracht. Für ein Visum nach § 6 Absatz 1 AufenthG gilt die Fortgeltungswirkung nicht.

Muss ich in Hessen Widerspruch einlegen oder klagen?

In Hessen ist gegen aufenthaltsrechtliche Bescheide in der Regel unmittelbar Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht zu erheben. Das Widerspruchsverfahren entfällt grundsätzlich. Für Unionsbürger und türkische Staatsangehörige mit Rechten nach ARB 1/80 kann eine Rückausnahme gelten. Der richtige Rechtsbehelf sollte deshalb im Einzelfall geprüft werden.

Hilft die Kanzlei auch bei Anträgen, bevor etwas schiefgeht?

Ja. Gerade bei der Niederlassungserlaubnis, beim Familiennachzug und bei der Verlängerung eines Aufenthaltstitels kann eine gut vorbereitete Antragstellung spätere Ablehnungen vermeiden.

Berät die Kanzlei auch Arbeitgeber in Frankfurt?

Ja, insbesondere zur Beschäftigung internationaler Fachkräfte, zur Blauen Karte EU und zum beschleunigten Fachkräfteverfahren.

Rechtsstand: 09/2026. Diese Seite enthält allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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