Rechtsanwaltskanzlei Özkan

Chancenkarte beantragen: Anwaltliche Begleitung durch Özkan Legal

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Auf dieser Seite finden Sie eine klare, juristisch saubere Orientierung, wie Sie die Chancenkarte für Deutschland strategisch nutzen können. Von den Voraussetzungen bis zur Antragstellung bei Auslandsvertretung oder der Ausländerbehörde. Özkan Legal unterstützt Sie im Aufenthalts- und Visumrecht sowie im Arbeits- und Aufenthaltsrecht mit Blick auf Ihren späteren Erwerbs- und Aufenthaltsstatus im Bundesgebiet und in der EU.

Wenn Sie die Chancenkarte beantragen möchten, entwickeln wir eine rechtssichere Strategie, prüfen Ihre Berufsqualifikation, strukturieren Ihre Unterlagen und begleiten Sie bis zur Einreise nach Deutschland und anschließend beim Wechsel in einen passenden Aufenthaltstitel zur Beschäftigung.

Vereinbaren Sie einen Termin mit Özkan Legal. Wir prüfen Ihre Berufsqualifikation, Ihren Punktestand, Ihre Sprachkenntnisse (z. B. Deutsch) und erstellen eine vollständige Unterlagenliste für Ihr Visum oder Ihre Aufenthaltserlaubnis.

Rufen Sie uns gerne an unter 069 87006620 oder füllen Sie unser Kontaktformular aus.

Was ist eine Chancenkarte?

Die Chancenkarte ist eine Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz (§§ 20a, 20b AufenthG) für Personen aus Drittstaaten, die nach Deutschland einreisen möchten, um vor Ort einen Arbeitsplatz zu finden. Der Zweck ist die Arbeitsplatzsuche bzw. Jobsuche: Sie sollen Kontakte zu Arbeitgebern knüpfen, Vorstellungsgespräche führen und eine passende Arbeitsstelle finden.

Sie können dabei gezielt Jobs recherchieren, eine Bewerbung vorbereiten und die Suche nach einem Arbeitsplatz sowie einer passenden Arbeitsstelle für Ihre Arbeit in Deutschland strukturieren.

Wichtig ist die Abgrenzung: Die Chancenkarte ist kein Ersatz für einen dauerhaften Arbeitsvertrag. Sie ist ein zeitlich begrenzter Aufenthaltstitel zur Suche nach einem Job – und häufig die Brücke in eine qualifizierte Beschäftigung.

Was ist die Chancenkarte in Deutschland?

Die Chancenkarte in Deutschland ist ein modernes Einwanderungsinstrument, das Fachkräfte und andere Personen mit geeigneter Berufsqualifikation schneller in den Arbeitsmarkt bringen soll. Praktisch heißt das: Sie erhalten eine Aufenthaltserlaubnis zur Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatzangebot und dürfen in begrenztem Rahmen bereits Beschäftigung ausüben.


Wer bekommt eine Chancenkarte?

Die Frage „Wer bekommt eine Chancenkarte?“ lässt sich nicht pauschal mit einem einzigen Kriterium beantworten. Entscheidend ist, ob Sie als Fachkraft gelten oder ob Sie über das Punktesystem ausreichend Punkte erreichen. Als Fachkraft können Sie häufig schneller in eine passende Aufenthaltserlaubnis für Beschäftigung wechseln, sobald ein Arbeitsplatzangebot vorliegt.

Berechtigt sind insbesondere:

  • Fachkräfte mit anerkannter ausländische Berufsqualifikation oder anerkanntem Hochschulabschluss
  • Personen mit mindestens zweijähriger Berufsausbildung oder Studium, die im Punkte-System die notwendigen Punkte erreichen (z. B. über Deutsch, Berufserfahrung und weitere Kriterien)

Möglichkeit: In vielen Konstellationen können bessere Sprachkenntnisse, zusätzliche Berufserfahrung oder eine frühzeitige Gleichwertigkeitsprüfung Ihren Punktestand verbessern.

Such Chancenkarte und Folge Chancenkarte – Unterschiede

In der Praxis begegnen zwei Varianten:

  • Such Chancenkarte: Schwerpunkt ist die Suche nach Arbeit und die Arbeitsplatzsuche in Deutschland.
  • Folge Chancenkarte: Unter engen Voraussetzungen kann eine Anschlusslösung möglich sein, etwa wenn bereits ein Angebot für eine inländische qualifizierte Beschäftigung vorliegt. In bestimmten Konstellationen ist eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich.

Wir prüfen, welche Variante in Ihren Situationen passt und ob ein Wechsel oder eine Verlängerung in Deutschland möglich ist.


Chancenkarte - Voraussetzungen im Überblick

Damit Sie die Chancenkarte erhalten, müssen die Voraussetzungen erfüllt und mit Unterlagen belegt werden. Typische Voraussetzungen sind:

  • Pass und Antragsformular für das Visum bzw. die Aufenthaltserlaubnis
  • Nachweise zu Ausbildung, Berufsausbildung oder Hochschulabschluss
  • Nachweise zur Berufsqualifikation (inkl. Berufsabschluss)
  • Nachweise zu Sprachkenntnissen (z. B. Deutsch oder Englisch)
  • Nachweis, dass Ihr Lebensunterhalt gesichert ist
  • Krankenversicherungsschutz
  • je nach Herkunftsland und Verfahren zusätzliche Dokumente

Auf dieser Seite konzentrieren wir uns besonders auf Punkte, die in der Praxis häufig Rückfragen auslösen: Gleichwertigkeit, Punkte, Finanzierung und die erlaubte Erwerbstätigkeit.


Berufsqualifikation: Ausbildung, Berufsausbildung, Hochschulabschluss

Die Berufsqualifikation ist das Herzstück. Für die Chancenkarte kommen regelmäßig in Betracht:

  • eine staatlich anerkannte Ausbildung bzw. mindestens zweijährige Berufsausbildung
  • ein Hochschulabschluss (z. B. Bachelor/Master)
  • oder ein anderer Berufsabschluss, der im Herkunftsland formal anerkannt ist

Auch eine zusätzliche Ausbildung oder eine zweite Berufsausbildung kann – je nach Profil – Ihre Chancen und Punkte verbessern. Die Ausbildung sollte staatlich anerkannt sein, damit sie von Behörden als solide Grundlage gewertet wird.

Gleichwertigkeit / Anerkennungsverfahren: ausländische Berufsqualifikation und Maßnahmen zur Anerkennung

Bei einer ausländische Berufsqualifikation prüfen Behörden, ob Ihr Abschluss staatlich anerkannt ist und ob in Deutschland eine Anerkennung bzw. eine Gleichwertigkeitsprüfung erforderlich ist. Für die Chancenkarte kann es je nach Beruf ausreichen, die formale Berufsqualifikation zu belegen; spätestens beim Wechsel in eine qualifizierte Beschäftigung wird die Anerkennung jedoch in vielen Fällen zentral.

Wir unterstützen Sie dabei,

  • das passende Verfahren zur Anerkennung zu wählen,
  • erforderliche Maßnahmen zur Anerkennung zu planen (z. B. Anpassungslehrgang, Kenntnisprüfung),
  • und die Anerkennung ausländischer Abschlüsse gegenüber Auslandsvertretung oder Ausländerbehörde korrekt zu begründen.

Sprachkenntnisse: Deutsch, Deutschkenntnisse und Niveau B2

Sprachkenntnisse sind im Punkte-System besonders wichtig. Mehr Punkte gibt es bei besseren Kenntnissen. Welche Sprache zählt, hängt vom Einzelfall ab – häufig ist Deutsch der entscheidende Hebel. Typisch sind Nachweise in Deutsch (z. B. A1, B1); in manchen Konstellationen kann Niveau B2 deutlich bessere Punkte ermöglichen.

Auch Ihre Deutschkenntnisse spielen später bei der Integration in Deutschland und bei einem Wechsel in eine qualifizierte Tätigkeit eine Rolle: Deutsch erleichtert Gespräche mit Arbeitgebern, Bewerbungsprozesse und den Behördenkontakt. Wir beraten, welche Zertifikate akzeptiert werden und wie Sie Sprachkenntnisse und Deutsch überzeugend belegen.


Punkte und Punktesystem: So wird geprüft

Wenn Sie nicht bereits als Fachkraft mit anerkannter Qualifikation gelten, wird Ihre Chancenkarte über das Punktesystem bewertet. Sie brauchen eine Mindestzahl an Punkte. Typische Kriterien:

  • Sprachkenntnisse (z. B. Deutsch auf höherem Niveau)
  • Berufserfahrung
  • Alter
  • Bezug zu Deutschland (z. B. Voraufenthalte)
  • Qualifikation: Hochschulabschluss, Ausbildung, Berufsausbildung
  • ggf. ein Arbeitsplatzangebot oder Teilzeit-Angebot

Wir berechnen Ihre Punkte, ordnen Ihre Berufsqualifikation ein und zeigen Ihnen die Möglichkeit, fehlende Punkte rechtssicher zu kompensieren. So wird die Suche nach passenden Jobs in Deutschland planbar.


Arbeitsvertrag, Arbeitgeber und Arbeitsplatzangebot

Für die Such Chancenkarte ist ein Arbeitsvertrag nicht zwingend. Ein Teilzeit-Arbeitsvertrag kann aber beim Nachweis ausreichender Mittel helfen. Spätestens wenn Sie eine konkrete Beschäftigung als qualifizierte Beschäftigung aufnehmen wollen, werden Arbeitgeber, Arbeitsvertrag und Arbeitsplatzangebot zentral. Dann prüfen wir:

  • ob der Job als qualifizierte Beschäftigung gilt
  • ob die Bundesagentur für Arbeit zustimmen muss
  • ob ein Wechsel in eine andere Aufenthaltserlaubnis (z. B. für Fachkräfte oder ggf. die Blaue Karte EU) sinnvoll ist

Antrag stellen: Ablauf im Ausland und in Deutschland

Je nachdem, ob Sie sich im Ausland befinden oder bereits in Deutschland sind, läuft der Antrag unterschiedlich.

1) Antrag im Ausland: Visum und Einreise

Im Ausland stellen Sie regelmäßig einen Antrag auf ein Visum bei der deutschen Auslandsvertretung. In einigen Ländern ist auch ein Online Antrag möglich. Typischerweise benötigen Sie:

  • Pass, Formular, Foto
  • Nachweise zur Ausbildung/Berufsausbildung oder zum Hochschulabschluss
  • Nachweise zur Berufsqualifikation
  • Nachweise zu Sprachkenntnissen (z. B. Deutsch)
  • Nachweise, dass der Lebensunterhalt gesichert ist

Nach der Erteilung können Sie die Einreise nach Deutschland vorbereiten. Die Einreise nach Deutschland muss in der Regel in den beantragten Zeitraum fallen.

2) Antrag in Deutschland: Ausländerbehörde

Sind Sie bereits rechtmäßig in Deutschland, ist häufig die Ausländerbehörde zuständig – etwa nach einem Studium oder bei einem bestehenden Aufenthaltstitel, wenn die Chancenkarte als neuer Zweck beantragt wird. Wir vertreten Sie gegenüber der Ausländerbehörde, strukturieren Ihre Unterlagen und sichern Fristen.

Wenn Sie die Chancenkarte beantragen möchten, senden Sie uns Ihre Eckdaten. Sie erhalten eine klare Einschätzung zu Chancen, Risiken und den nächsten Schritten.

Rufen Sie uns gerne an unter 069 87006620 oder füllen Sie unser Kontaktformular aus.


Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Bearbeitung hängt vom Ort der zuständigen Stelle, der Auslastung und der Vollständigkeit der Unterlagen ab. Bei der Auslandsvertretung kann es mehrere Wochen bis Monate dauern. Auch bei der Ausländerbehörde in Deutschland sind Wartezeiten möglich.

Wir reduzieren Verzögerungen durch:

  • strukturierte Unterlagen (Menü-Checkliste)
  • rechtssichere Begründung des Zweck
  • konsequente Nachreichung fehlender Dokumente

Arbeiten während der Jobsuche: Erwerbstätigkeit, Nebenbeschäftigung, Probearbeit

Die Chancenkarte ist auf die Suche nach einem Job ausgerichtet. Gleichzeitig erlaubt sie in der Regel:

  • eine Nebenbeschäftigung bis zu 20 Stunden pro Woche
  • sowie Probearbeit zur Erprobung bei einem Arbeitgeber

Damit haben Sie eine Möglichkeit, Ihre Finanzierung zu sichern und gleichzeitig aktiv Jobsuche zu betreiben. Diese Beschäftigung ist jedoch nicht gleichbedeutend mit einer dauerhaften Erwerbstätigkeit.

Wie viele Stunden darf man mit einer Chancenkarte arbeiten?

Mit der such Chancenkarte ist eine Nebenbeschäftigung im Umfang von 20 Stunden pro Woche zulässig. Darüber hinaus kann Probearbeit möglich sein.

Kann man mit einer Chancenkarte Vollzeit arbeiten?

Vollzeit-Arbeit ist mit der Such Chancenkarte grundsätzlich nicht der Regelfall. Wenn Sie einen passenden Job finden, ist meist ein Wechsel in eine Aufenthaltserlaubnis zur qualifizierte Beschäftigung erforderlich.


Folge Chancenkarte und Wechsel in einen anderen Aufenthaltstitel

Wenn Sie in Deutschland ein konkretes Angebot erhalten, kann ein Wechsel in einen anderen Aufenthaltstitel möglich sein. In manchen Konstellationen kommt auch die Folge Chancenkarte als Übergang oder Anschluss in Betracht – insbesondere, wenn ein Angebot für eine inländische qualifizierte Beschäftigung vorliegt und die Bundesagentur für Arbeit zugestimmt hat.

Wir begleiten:

  • den Wechsel von der Such Chancenkarte zur Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung
  • die Abstimmung mit Arbeitgeber und Behörden
  • die Prüfung alternativer Titel (z. B. Fachkraft-Titel, Blaue Karte)

Lebensunterhalt und Kosten: Wie viel Geld braucht man?

Die Sicherung des Lebensunterhalts ist eine zentrale Voraussetzungen. Je nach Verfahren kann der Nachweis z. B. über Sperrkonto, Verpflichtungserklärung oder Teilzeit-Arbeitsvertrag erfolgen. Wir klären, welche Nachweise akzeptiert werden und wie Sie den Nachweis für das Visum und die Aufenthaltserlaubnis sauber formulieren.


Krankenversicherung: Welche Krankenversicherung ist erforderlich?

Je nach Einreisephase (Visum, Einreise, Aufenthalt) unterscheiden sich Anforderungen. Häufig wird zur Einreise eine Reisekrankenversicherung verlangt; bei längerer Beschäftigung kann eine gesetzliche oder private Krankenversicherung relevant werden.


Typische Fehler – und wie wir sie vermeiden

Ablehnungen entstehen häufig durch:

  • fehlende oder unklare Angaben zum Berufsabschluss
  • unvollständige Nachweise zur Ausbildung, Berufsausbildung oder zum Hochschulabschluss
  • lückenhafte Sprachkenntnisse-Nachweise (insbesondere Deutsch)
  • unplausible Finanzierung
  • unklare Angaben zum Zweck (Jobsuche vs. dauerhafte Beschäftigung)

Unsere Leistungen als Kanzlei: Von der Bewerbung bis zur Beschäftigung

Als Kanzlei in Offenbach am Main beraten wir Personen aus der ganzen Welt – etwa aus El Salvador, anderen Ländern im Ausland sowie EU-nahen Regionen – bei Einreise- und Aufenthaltsfragen. In diesem Artikel liegt der Fokus auf der Chancenkarte; in der Praxis begleiten wir die gesamte Kette: Bewerbung, Einreise, Jobsuche, Vertrag, Arbeitserlaubnis und langfristiger Aufenthalt.

1. Prüfung Ihrer Voraussetzungen und Punkte

  • Analyse Ihrer Berufsqualifikation, Berufsabschluss und Unterlagen zur Ausbildung
  • Bewertung von Sprachkenntnissen (z. B. Deutsch, ggf. Niveau B2)
  • Berechnung Ihrer Punkte im Punktesystem und Darstellung der Möglichkeiten zur Optimierung

2. Anerkennung und Maßnahmen zur Anerkennung

  • Prüfung der Gleichwertigkeit Ihrer ausländische Berufsqualifikation
  • Unterstützung bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschluss-Unterlagen
  • Planung von Maßnahmen zur Anerkennung und weiteren Maßnahmen

3. Antragstellung, Kommunikation und Arbeitserlaubnis

  • Erstellung des Visumantrags bzw. Antrags auf Aufenthaltserlaubnis
  • Vorbereitung für Termin, Unterlagen und Foto
  • Kommunikation mit Ausländerbehörde und – falls erforderlich – mit der Bundesagentur für Arbeit
  • Klärung der Arbeitserlaubnis für Nebenbeschäftigung und spätere Beschäftigung

4. Anschluss: Wechsel in qualifizierte Beschäftigung

  • Prüfung des Arbeitsplatzangebots und des Arbeitsvertrags
  • Begleitung beim Wechsel in einen passenden Aufenthaltstitel (z. B. für Fachkräfte)
  • Beratung zu Arbeitgeberwechseln und langfristigen Perspektiven in Deutschland

Nutzen Sie die Chancenkarte als Einstieg – wir sorgen dafür, dass Ihr Antrag, Ihre Einreise und Ihr Wechsel in eine qualifizierte Beschäftigung rechtlich sauber erfolgen.

Rufen Sie uns gerne an unter 069 87006620 oder füllen Sie unser Kontaktformular aus.


FAQs zur Chancenkarte

Was ist eine Chancenkarte?

Eine Chancenkarte ist eine Aufenthaltserlaubnis zur Jobsuche in Deutschland. Sie ermöglicht die Einreise, die Arbeitsplatzsuche und eine begrenzte Beschäftigung (z. B. Nebenbeschäftigung bis 20 Stunden pro Woche).

Wer bekommt eine Chancenkarte?

Eine Chancenkarte bekommen Personen aus Drittstaaten, die entweder als Fachkraft mit geeigneter Berufsqualifikation gelten oder im Punktesystem genügend Punkte erreichen.

Wer ist berechtigt, die Chance-Karte Deutschland zu erhalten?

Berechtigt sind Personen, die die Voraussetzungen nachweisen (Qualifikation, Sprachkenntnisse, Finanzierung) und – soweit erforderlich – ausreichend Punkte erreichen.

Wie kann man eine Chancenkarte beantragen?

Im Ausland beantragen Sie ein Visum bei der Auslandsvertretung (teils per Online Antrag). In Deutschland ist die Ausländerbehörde zuständig. In beiden Varianten müssen Sie Voraussetzungen wie Berufsqualifikation, Sprachkenntnisse (z. B. Deutsch) und gesicherten Lebensunterhalt belegen.

Kann man in Deutschland eine Chancenkarte beantragen?

Ja – in bestimmten Konstellationen ist das in Deutschland über die Ausländerbehörde möglich, sofern Sie sich bereits rechtmäßig hier aufhalten (z. B. nach Studium oder anderem Aufenthalt).

Wie lange dauert die Bearbeitung der Chancenkarte in Deutschland?

Das hängt vom Standort, von der Behörde und der Vollständigkeit ab. Realistisch sind mehrere Wochen bis Monate.

Wie viele Stunden darf man mit einer Chancenkarte arbeiten?

Mit der Such chancenkarte ist eine Nebenbeschäftigung bis zu 20 Stunden wöchentlich zulässig; die Grenze 20 Stunden pro Woche wird regelmäßig strikt kontrolliert.

Kann man mit einer Chancenkarte Vollzeit arbeiten?

In der Regel nicht. Für Vollzeit braucht es einen Wechsel in eine Aufenthaltserlaubnis zur qualifizierte Beschäftigung und einen passenden Arbeitsvertrag.

Wie viel Geld braucht man für eine Chancenkarte?

Sie müssen Ihren Lebensunterhalt sichern. Die Höhe hängt vom Nachweisweg ab (Sperrkonto, Verpflichtungserklärung oder Teilzeitvertrag).

Welche Krankenversicherung für Chancenkarte?

Für die Einreise nach Deutschland wird häufig zunächst eine Reisekrankenversicherung verlangt; später kann je nach Beschäftigung eine gesetzliche oder private Versicherung erforderlich sein.

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