
Auf dieser Seite finden Sie eine klare, juristisch saubere Orientierung, wie Sie die Chancenkarte für Deutschland strategisch nutzen können. Von den Voraussetzungen bis zur Antragstellung bei Auslandsvertretung oder der Ausländerbehörde. Özkan Legal unterstützt Sie im Aufenthalts- und Visumrecht sowie im Arbeits- und Aufenthaltsrecht mit Blick auf Ihren späteren Erwerbs- und Aufenthaltsstatus im Bundesgebiet und in der EU.
Wenn Sie die Chancenkarte beantragen möchten, entwickeln wir eine rechtssichere Strategie, prüfen Ihre Berufsqualifikation, strukturieren Ihre Unterlagen und begleiten Sie bis zur Einreise nach Deutschland und anschließend beim Wechsel in einen passenden Aufenthaltstitel zur Beschäftigung.

Vereinbaren Sie einen Termin mit Özkan Legal. Wir prüfen Ihre Berufsqualifikation, Ihren Punktestand, Ihre Sprachkenntnisse (z. B. Deutsch) und erstellen eine vollständige Unterlagenliste für Ihr Visum oder Ihre Aufenthaltserlaubnis.
Rufen Sie uns gerne an unter 069 87006620 oder füllen Sie unser Kontaktformular aus.
Die Chancenkarte ist eine Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz (§§ 20a, 20b AufenthG) für Personen aus Drittstaaten, die nach Deutschland einreisen möchten, um vor Ort einen Arbeitsplatz zu finden. Der Zweck ist die Arbeitsplatzsuche bzw. Jobsuche: Sie sollen Kontakte zu Arbeitgebern knüpfen, Vorstellungsgespräche führen und eine passende Arbeitsstelle finden.
Sie können dabei gezielt Jobs recherchieren, eine Bewerbung vorbereiten und die Suche nach einem Arbeitsplatz sowie einer passenden Arbeitsstelle für Ihre Arbeit in Deutschland strukturieren.
Wichtig ist die Abgrenzung: Die Chancenkarte ist kein Ersatz für einen dauerhaften Arbeitsvertrag. Sie ist ein zeitlich begrenzter Aufenthaltstitel zur Suche nach einem Job – und häufig die Brücke in eine qualifizierte Beschäftigung.
Die Chancenkarte in Deutschland ist ein modernes Einwanderungsinstrument, das Fachkräfte und andere Personen mit geeigneter Berufsqualifikation schneller in den Arbeitsmarkt bringen soll. Praktisch heißt das: Sie erhalten eine Aufenthaltserlaubnis zur Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatzangebot und dürfen in begrenztem Rahmen bereits Beschäftigung ausüben.
Die Frage „Wer bekommt eine Chancenkarte?“ lässt sich nicht pauschal mit einem einzigen Kriterium beantworten. Entscheidend ist, ob Sie als Fachkraft gelten oder ob Sie über das Punktesystem ausreichend Punkte erreichen. Als Fachkraft können Sie häufig schneller in eine passende Aufenthaltserlaubnis für Beschäftigung wechseln, sobald ein Arbeitsplatzangebot vorliegt.
Berechtigt sind insbesondere:
✅ Möglichkeit: In vielen Konstellationen können bessere Sprachkenntnisse, zusätzliche Berufserfahrung oder eine frühzeitige Gleichwertigkeitsprüfung Ihren Punktestand verbessern.
In der Praxis begegnen zwei Varianten:
Wir prüfen, welche Variante in Ihren Situationen passt und ob ein Wechsel oder eine Verlängerung in Deutschland möglich ist.
Damit Sie die Chancenkarte erhalten, müssen die Voraussetzungen erfüllt und mit Unterlagen belegt werden. Typische Voraussetzungen sind:
Auf dieser Seite konzentrieren wir uns besonders auf Punkte, die in der Praxis häufig Rückfragen auslösen: Gleichwertigkeit, Punkte, Finanzierung und die erlaubte Erwerbstätigkeit.
Die Berufsqualifikation ist das Herzstück. Für die Chancenkarte kommen regelmäßig in Betracht:
Auch eine zusätzliche Ausbildung oder eine zweite Berufsausbildung kann – je nach Profil – Ihre Chancen und Punkte verbessern. Die Ausbildung sollte staatlich anerkannt sein, damit sie von Behörden als solide Grundlage gewertet wird.
Bei einer ausländische Berufsqualifikation prüfen Behörden, ob Ihr Abschluss staatlich anerkannt ist und ob in Deutschland eine Anerkennung bzw. eine Gleichwertigkeitsprüfung erforderlich ist. Für die Chancenkarte kann es je nach Beruf ausreichen, die formale Berufsqualifikation zu belegen; spätestens beim Wechsel in eine qualifizierte Beschäftigung wird die Anerkennung jedoch in vielen Fällen zentral.
Wir unterstützen Sie dabei,
Sprachkenntnisse sind im Punkte-System besonders wichtig. Mehr Punkte gibt es bei besseren Kenntnissen. Welche Sprache zählt, hängt vom Einzelfall ab – häufig ist Deutsch der entscheidende Hebel. Typisch sind Nachweise in Deutsch (z. B. A1, B1); in manchen Konstellationen kann Niveau B2 deutlich bessere Punkte ermöglichen.
Auch Ihre Deutschkenntnisse spielen später bei der Integration in Deutschland und bei einem Wechsel in eine qualifizierte Tätigkeit eine Rolle: Deutsch erleichtert Gespräche mit Arbeitgebern, Bewerbungsprozesse und den Behördenkontakt. Wir beraten, welche Zertifikate akzeptiert werden und wie Sie Sprachkenntnisse und Deutsch überzeugend belegen.
Wenn Sie nicht bereits als Fachkraft mit anerkannter Qualifikation gelten, wird Ihre Chancenkarte über das Punktesystem bewertet. Sie brauchen eine Mindestzahl an Punkte. Typische Kriterien:
Wir berechnen Ihre Punkte, ordnen Ihre Berufsqualifikation ein und zeigen Ihnen die Möglichkeit, fehlende Punkte rechtssicher zu kompensieren. So wird die Suche nach passenden Jobs in Deutschland planbar.
Für die Such Chancenkarte ist ein Arbeitsvertrag nicht zwingend. Ein Teilzeit-Arbeitsvertrag kann aber beim Nachweis ausreichender Mittel helfen. Spätestens wenn Sie eine konkrete Beschäftigung als qualifizierte Beschäftigung aufnehmen wollen, werden Arbeitgeber, Arbeitsvertrag und Arbeitsplatzangebot zentral. Dann prüfen wir:
Je nachdem, ob Sie sich im Ausland befinden oder bereits in Deutschland sind, läuft der Antrag unterschiedlich.
Im Ausland stellen Sie regelmäßig einen Antrag auf ein Visum bei der deutschen Auslandsvertretung. In einigen Ländern ist auch ein Online Antrag möglich. Typischerweise benötigen Sie:
Nach der Erteilung können Sie die Einreise nach Deutschland vorbereiten. Die Einreise nach Deutschland muss in der Regel in den beantragten Zeitraum fallen.
Sind Sie bereits rechtmäßig in Deutschland, ist häufig die Ausländerbehörde zuständig – etwa nach einem Studium oder bei einem bestehenden Aufenthaltstitel, wenn die Chancenkarte als neuer Zweck beantragt wird. Wir vertreten Sie gegenüber der Ausländerbehörde, strukturieren Ihre Unterlagen und sichern Fristen.

Wenn Sie die Chancenkarte beantragen möchten, senden Sie uns Ihre Eckdaten. Sie erhalten eine klare Einschätzung zu Chancen, Risiken und den nächsten Schritten.
Rufen Sie uns gerne an unter 069 87006620 oder füllen Sie unser Kontaktformular aus.
Die Bearbeitung hängt vom Ort der zuständigen Stelle, der Auslastung und der Vollständigkeit der Unterlagen ab. Bei der Auslandsvertretung kann es mehrere Wochen bis Monate dauern. Auch bei der Ausländerbehörde in Deutschland sind Wartezeiten möglich.
Wir reduzieren Verzögerungen durch:
Die Chancenkarte ist auf die Suche nach einem Job ausgerichtet. Gleichzeitig erlaubt sie in der Regel:
Damit haben Sie eine Möglichkeit, Ihre Finanzierung zu sichern und gleichzeitig aktiv Jobsuche zu betreiben. Diese Beschäftigung ist jedoch nicht gleichbedeutend mit einer dauerhaften Erwerbstätigkeit.
Mit der such Chancenkarte ist eine Nebenbeschäftigung im Umfang von 20 Stunden pro Woche zulässig. Darüber hinaus kann Probearbeit möglich sein.
Vollzeit-Arbeit ist mit der Such Chancenkarte grundsätzlich nicht der Regelfall. Wenn Sie einen passenden Job finden, ist meist ein Wechsel in eine Aufenthaltserlaubnis zur qualifizierte Beschäftigung erforderlich.
Wenn Sie in Deutschland ein konkretes Angebot erhalten, kann ein Wechsel in einen anderen Aufenthaltstitel möglich sein. In manchen Konstellationen kommt auch die Folge Chancenkarte als Übergang oder Anschluss in Betracht – insbesondere, wenn ein Angebot für eine inländische qualifizierte Beschäftigung vorliegt und die Bundesagentur für Arbeit zugestimmt hat.
Wir begleiten:
Die Sicherung des Lebensunterhalts ist eine zentrale Voraussetzungen. Je nach Verfahren kann der Nachweis z. B. über Sperrkonto, Verpflichtungserklärung oder Teilzeit-Arbeitsvertrag erfolgen. Wir klären, welche Nachweise akzeptiert werden und wie Sie den Nachweis für das Visum und die Aufenthaltserlaubnis sauber formulieren.
Je nach Einreisephase (Visum, Einreise, Aufenthalt) unterscheiden sich Anforderungen. Häufig wird zur Einreise eine Reisekrankenversicherung verlangt; bei längerer Beschäftigung kann eine gesetzliche oder private Krankenversicherung relevant werden.
Ablehnungen entstehen häufig durch:
Als Kanzlei in Offenbach am Main beraten wir Personen aus der ganzen Welt – etwa aus El Salvador, anderen Ländern im Ausland sowie EU-nahen Regionen – bei Einreise- und Aufenthaltsfragen. In diesem Artikel liegt der Fokus auf der Chancenkarte; in der Praxis begleiten wir die gesamte Kette: Bewerbung, Einreise, Jobsuche, Vertrag, Arbeitserlaubnis und langfristiger Aufenthalt.

Nutzen Sie die Chancenkarte als Einstieg – wir sorgen dafür, dass Ihr Antrag, Ihre Einreise und Ihr Wechsel in eine qualifizierte Beschäftigung rechtlich sauber erfolgen.
Rufen Sie uns gerne an unter 069 87006620 oder füllen Sie unser Kontaktformular aus.
Eine Chancenkarte ist eine Aufenthaltserlaubnis zur Jobsuche in Deutschland. Sie ermöglicht die Einreise, die Arbeitsplatzsuche und eine begrenzte Beschäftigung (z. B. Nebenbeschäftigung bis 20 Stunden pro Woche).
Eine Chancenkarte bekommen Personen aus Drittstaaten, die entweder als Fachkraft mit geeigneter Berufsqualifikation gelten oder im Punktesystem genügend Punkte erreichen.
Berechtigt sind Personen, die die Voraussetzungen nachweisen (Qualifikation, Sprachkenntnisse, Finanzierung) und – soweit erforderlich – ausreichend Punkte erreichen.
Im Ausland beantragen Sie ein Visum bei der Auslandsvertretung (teils per Online Antrag). In Deutschland ist die Ausländerbehörde zuständig. In beiden Varianten müssen Sie Voraussetzungen wie Berufsqualifikation, Sprachkenntnisse (z. B. Deutsch) und gesicherten Lebensunterhalt belegen.
Ja – in bestimmten Konstellationen ist das in Deutschland über die Ausländerbehörde möglich, sofern Sie sich bereits rechtmäßig hier aufhalten (z. B. nach Studium oder anderem Aufenthalt).
Das hängt vom Standort, von der Behörde und der Vollständigkeit ab. Realistisch sind mehrere Wochen bis Monate.
Mit der Such chancenkarte ist eine Nebenbeschäftigung bis zu 20 Stunden wöchentlich zulässig; die Grenze 20 Stunden pro Woche wird regelmäßig strikt kontrolliert.
In der Regel nicht. Für Vollzeit braucht es einen Wechsel in eine Aufenthaltserlaubnis zur qualifizierte Beschäftigung und einen passenden Arbeitsvertrag.
Sie müssen Ihren Lebensunterhalt sichern. Die Höhe hängt vom Nachweisweg ab (Sperrkonto, Verpflichtungserklärung oder Teilzeitvertrag).
Für die Einreise nach Deutschland wird häufig zunächst eine Reisekrankenversicherung verlangt; später kann je nach Beschäftigung eine gesetzliche oder private Versicherung erforderlich sein.
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