
Ob Sie ein Visum für Deutschland benötigen, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit und dem Zweck Ihrer Einreise ab. Als Drittstaatangehöriger – also wenn Sie nicht aus einem EU- oder EFTA-Staat (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) stammen – benötigen Sie in der Regel ein Visum.
Für Kurzaufenthalte bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen ist die visumsfreie Einreise für Bürger von rund 60 Staaten möglich – sofern sie keiner Erwerbstätigkeit nachgehen und keine Sozialleistungen beziehen. Diese Regelung basiert auf Abkommen zur Visaliberalisierung zwischen den betreffenden Ländern und dem Schengen-Raum.
Das Schengenvisum erlaubt einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in Deutschland und den anderen Schengen-Staaten.
Dieses Visum eignet sich für:
➡ Bürger aus derzeit 104 visumspflichtigen Ländern benötigen ein Schengenvisum, wenn sie nach Deutschland einreisen möchten. Ob für Ihr Herkunftsland eine Visumpflicht besteht oder eine Ausnahme, prüfen wir gern im Rahmen einer individuellen Beratung.
Für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen ist ein nationales Visum notwendig. Dieses wird für einen konkreten Aufenthaltszweck ausgestellt, z. B.:
Das nationale Visum wird von der zuständigen deutschen Auslandsvertretung erteilt. Nach der Einreise kann bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.
Wir begleiten Sie auf dem Weg zur erfolgreichen Visaerteilung – rechtssicher, professionell und zügig. Unser Leistungsangebot umfasst:
➡ Sie planen einen Aufenthalt in Deutschland oder möchten Fachkräfte legal einreisen lassen? Wir sind an Ihrer Seite – von Antragstellung bis Aufenthaltstitel.
Ein umgangssprachlich als „Besuchervisum“ bezeichnetes Visum wird als Schengen-Visum zur Einreise und zum Kurzaufenthalt (Typ C) erteilt. Es berechtigt zur Einreise in die Schengen-Staaten und zum ununterbrochenen Aufenthalt oder verschiedene aufeinander folgende Aufenthalte mit einer Gesamtaufenthaltsdauer von maximal drei Monaten innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten ab dem Datum der ersten Einreise (Art. 11 Abs. 1 a SDÜ).
Das Visum kann für eine oder mehrere Einreisen erteilt werden. Die deutschen Botschaften und Auslandsvertretungen sind bei der Erteilung eines Besuchsvisums vorsichtig, so dass die Auslandsvertretungen entscheidend prüfen, ob die sogenannte „Rückkehrbereitschaft“ angenommen werden kann.
Dies musst der Antragsteller glaubhaft machen. Entscheidend ist hierbei die wirtschaftliche und gesellschaftliche „Verwurzelung“ im Heimatland. Für eine solche Verwurzelung sprechen insbesondere eine feste Arbeitsstelle mit einem guten Einkommen sowie starke familiäre Bindungen im Heimatland.
Sollte die Erteilung eines „Besuchsvisums“ abgelehnt werden, kann bei der deutschen Botschaft remonstriert oder aber auch Klage beim Verwaltungsgericht Berlin erhoben werden.
Das hängt vom Visumstyp ab. In der Regel benötigen Sie: gültigen Reisepass, Nachweis über Reisezweck, Krankenversicherung, Finanzierungsnachweise, ggf. Einladungsschreiben oder Arbeitsvertrag.
Schengenvisa: meist 2–3 Wochen. Nationale Visa: je nach Behörde 6–12 Wochen oder länger. Wir helfen, die Bearbeitung zu beschleunigen.
Die behördliche Gebühr liegt bei 80 € (Schengen) bzw. rund 75 € (national). Unsere Kanzlei bietet Ihnen ein individuelles Beratungspaket je nach Aufwand und Komplexität.
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