Ausweisung/ Einreisesperre

Ausweisung/ Einreisesperre

Wenn die Ausländerbehörde Ihnen mitteilt, dass eine Ausweisung beabsichtigt ist, sollten Sie sich so früh wie möglich beraten lassen und alle relevanten Gesichtspunkte mitteilen. Nur so kann Ihre individuelle Situation in einer Entscheidung berücksichtigt werden, damit erreicht werden kann, dass von einer Ausweisung möglichst abgesehen wird.

 

Ist bereits eine Ausweisung ergangen, kann diese gerichtlich überprüft werden. Auch hierbei kommt es darauf an, dass alle günstigen Gesichtspunkte vorgetragen werden, auch wenn sie sich erst während des laufenden Verfahrens ergeben haben. Häufig muss gleichzeitig versucht werden, mit einem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz eine Abschiebung vor einer abschießenden gerichtlichen Entscheidung zu verhindern.

Wenn gegen Sie eine Ausweisungsentscheidung ergangen ist oder Sie abgeschoben wurden, resultiert hieraus eine Einreisesperre für alle Staaten des „Schengen-Raumes“ (alle Mitgliedsländer der Europäischen Union sowie Island, Norwegen, Liechtenstein und Schweiz).

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