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So klappt der Familiennachzug: Das richtige Visum und was Sie beachten müssen

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Wer nahe Angehörige aus dem Ausland nach Deutschland holen möchte, benötigt ein nationales Visum zur Familienzusammenführung. Dieses Visum ist die zentrale rechtliche Voraussetzung, um Ehepartner, Kinder oder Eltern im Rahmen des Familiennachzugs legal einreisen und dauerhaft in Deutschland leben zu lassen.

Doch der Weg dorthin ist oft kompliziert. Es gelten zahlreiche gesetzliche Vorgaben, die sich nach dem Aufenthaltsstatus der in Deutschland lebenden Person, der Art der familiären Beziehung sowie den Sprachkenntnissen, dem Wohnraum und dem gesicherten Lebensunterhalt richten.

In diesem Beitrag erfahren Sie, welches Visum erforderlich ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wie das Antragsverfahren abläuft und warum anwaltliche Unterstützung, etwa durch den auf Migrationsrecht spezialisierten Rechtsanwalt Zafer Özkan, oft entscheidend für einen erfolgreichen Familiennachzug ist.

Was bedeutet Familienzusammenführung im Aufenthaltsrecht?

Die Familienzusammenführung, im deutschen Aufenthaltsrecht auch als Familiennachzug bezeichnet, ist ein zentrales Instrument zur Wahrung des familiären Zusammenlebens. Sie ermöglicht nahen Angehörigen von in Deutschland lebenden Personen, ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, um gemeinsam als Familie zu leben. Dies gilt insbesondere für Menschen, deren Familien durch Migration, Flucht oder Vertreibung getrennt wurden.

Rechtliche Grundlage

Die rechtliche Grundlage bildet Artikel 6 des Grundgesetzes, der Ehe und Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stellt. Zusätzlich schützt auch das Völkerrecht das Familienleben, insbesondere Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie Artikel 7 der EU-Grundrechtecharta. Aus diesen Normen ergibt sich ein Schutzauftrag, der den Gesetzgeber dazu verpflichtet, Familien ein gemeinsames Leben zu ermöglichen.

Die Bedeutung der Familienzusammenführung ist nicht nur rechtlicher, sondern auch sozialer und humanitärer Natur. Die Trennung von Ehepartnern, Eltern und Kindern belastet die Betroffenen psychisch und erschwert deren Integration. Ein geordnetes Familienleben trägt hingegen wesentlich zur Stabilisierung und zur gesellschaftlichen Teilhabe bei.

Fallgruppen für den Familiennachzug in Deutschland

Die Familienzusammenführung ist im Aufenthaltsgesetz in den Paragrafen §§ 27 bis 36a AufenthG geregelt. Nachfolgend werden die wichtigsten rechtlichen Tatbestände des Familiennachzugs mit einer kurzen Beschreibung dargestellt:

  • Familiennachzug zu deutschen Staatsangehörigen (§ 28 AufenthG): Ehegatten, Lebenspartner und minderjährige Kinder können zu einem deutschen Staatsbürger nachziehen.
  • Ehegattennachzug zu Ausländern (§ 30 AufenthG): Ehegatten von Drittstaatsangehörigen können nachziehen, wenn beide Ehepartner mindestens 18 Jahre alt sind und der nachziehende Ehegatte einfache Deutschkenntnisse (Niveau A1) nachweist.
  • Eigenständiger Aufenthaltstitel nach Trennung oder Scheidung (§ 31 AufenthG): Dieser sichert dem nachgezogenen Ehegatten ein eigenständiges Aufenthaltsrecht, insbesondere im Falle einer Trennung oder Scheidung nach einer bestimmten Aufenthaltsdauer.
  • Kindernachzug zu Eltern oder einem Elternteil (§ 32 AufenthG): Dieser regelt den Nachzug von minderjährigen, ledigen Kindern zu ihren Eltern oder einem Elternteil. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Elternteil einen entsprechenden Aufenthaltstitel in Deutschland besitzt.
  • Elternnachzug zu minderjährigen Kindern (§ 34 AufenthG): Lebt ein minderjähriges Kind bereits in Deutschland, können die Eltern des Kindes in besonderen Fällen nachziehen, sofern kein sorgeberechtigter Elternteil in Deutschland lebt und eine familiäre Lebensgemeinschaft angestrebt wird.
  • Nachzug sonstiger Familienangehöriger (§ 36 AufenthG): Dieser eröffnet die Möglichkeit für den Nachzug weiterer Familienangehöriger, wie Geschwister oder Großeltern. Dies ist allerdings nur möglich, wenn schwerwiegende humanitäre Gründe vorliegen. Voraussetzung ist unter anderem das Vorliegen einer außergewöhnlichen Härte.
  • Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten (§ 36a AufenthG): Dieser Paragraf regelt den eingeschränkten Familiennachzug zu Personen mit subsidiärem Schutzstatus. Dieser ist auf 1.000 Visa pro Monat begrenzt und wird nur gewährt, wenn humanitäre Gründe vorliegen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Familienzusammenführung von subsidiär Schutzberechtigten. Es ist damit zu rechnen, dass die aktuelle Bundesregierung den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte aus politischen Gründen zumindest zeitweise aussetzen wird.

Eine ausführliche Darstellung der Familienzusammenführung und der jeweiligen aktuellen rechtlichen Voraussetzungen finden Sie in diesem Beitrag:

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Familiennachzug als wichtiger Bestandteil des Aufenthaltsrechts

Der Familiennachzug ist als Ehegattennachzug, Kindernachzug oder Elternnachzug rechtlich komplex und abhängig vom Aufenthaltsstatus der in Deutschland lebenden Bezugsperson, wobei sich die genauen Regelungen je nach Bezugsperson unterscheiden können. Während deutsche Staatsangehörige und anerkannte Flüchtlinge oft privilegiert sind, gelten für Drittstaatsangehörige oder vor allem für subsidiär Schutzberechtigte strengere Anforderungen. Eine sorgfältige Prüfung, ob und wie eine Familienzusammenführung im Einzelfall möglich ist, ist unerlässlich. Um Verzögerungen und Ablehnungen zu vermeiden, empfiehlt sich eine frühzeitige anwaltliche Beratung.

Welches Visum wird für die Familienzusammenführung benötigt?

Grundsätzlich benötigen Personen, die aus dem Ausland nach Deutschland einreisen möchten, ein gültiges Visum. Welches Visum erforderlich ist, hängt vom Zweck und der Dauer des geplanten Aufenthalts ab. Für eine Familienzusammenführung kommt nur eine bestimmte Visumart in Betracht.

Gängige Visumarten im deutschen Aufenthaltsrecht

Grundsätzlich unterscheidet das deutsche Aufenthaltsrecht zwischen zwei Hauptarten von Visa: dem Schengen-Visum (Typ C) und dem nationalen Visum (Typ D).

Das Schengen-Visum erlaubt einen Kurzaufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen im gesamten Schengen-Raum. Es wird häufig für touristische Zwecke, Geschäftsreisen oder Familienbesuche ausgestellt. Für die Familienzusammenführung ist das Schengen-Visum jedoch nicht geeignet, da es nicht zu einem dauerhaften Aufenthalt berechtigt und keine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland begründet.

Für den Familiennachzug ist das nationale Visum (Typ D) relevant. Es wird für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen erteilt, wenn ein langfristiger Aufenthalt in Deutschland beabsichtigt ist. Dazu zählen beispielsweise der Aufenthalt zu Ausbildungs- oder Erwerbszwecken oder der Nachzug zu einem in Deutschland lebenden Familienmitglied im Rahmen der Familienzusammenführung.

Eine besondere Variante ist das Visum zur Eheschließung in Deutschland: Es wird vergeben, wenn eine Eheschließung mit einem in Deutschland lebenden Partner geplant ist. Nach der Heirat kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung beantragt werden. Auch dieses Visum fällt in die Kategorie der nationalen Visa und muss vorab im Ausland beantragt werden.

Keine Einreise mit Schengen-Visum zur Familienzusammenführung

Wer im Rahmen der Familienzusammenführung nach Deutschland einreisen möchte, muss zwingend vor der Einreise ein nationales Visum bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung im Herkunftsland beantragen. Erst auf Grundlage dieses Visums kann nach der Einreise bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 27 ff. Aufenthaltsgesetz beantragt und ausgestellt werden.

Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass Familienangehörige mit einem Schengen-Visum (z. B. zu Besuchszwecken) nach Deutschland einreisen und dann vor Ort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen können. Dies ist rechtlich nicht zulässig. Das Aufenthaltsgesetz verlangt in § 5 Abs. 2 ausdrücklich, dass das nationale Visum bereits vor der Einreise eingeholt werden muss. Ein Wechsel des Aufenthaltszwecks vom Besuchs- zum Aufenthaltsvisum ist innerhalb Deutschlands grundsätzlich ausgeschlossen.

Familienzusammenführung ist nur mit einem vorher beantragten nationalen Visum vom Typ D möglich

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass für die Familienzusammenführung immer ein nationales Visum erforderlich ist. Die Antragstellung muss im Ausland erfolgen und sorgfältig vorbereitet werden. Nur so lässt sich ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt in Deutschland sicherstellen. Eine anwaltliche Begleitung kann dabei helfen, typische Fehler zu vermeiden, die Bewilligung des Visums zu beschleunigen und das Verfahren rechtssicher zu gestalten.

Welche Voraussetzungen sind für das Visum zur Familienzusammenführung erforderlich?

Wer im Rahmen der Familienzusammenführung ein Visum für einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland beantragen möchte, muss verschiedene rechtliche Voraussetzungen erfüllen. Diese können sich je nach Art des Familiennachzugs unterscheiden. Diese richten sich nach dem Aufenthaltsstatus der in Deutschland lebenden Person und der Art der familiären Beziehung.

Wichtigste Voraussetzungen für den Familiennachzug

Nachweis der familiären Beziehung: Die Grundlage jeder Familienzusammenführung ist das Bestehen einer familiären Bindung im Sinne des Aufenthaltsgesetzes. In der Regel gelten Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, minderjährige Kinder sowie die Eltern minderjähriger Kinder als nachzugsberechtigt. Die familiäre Verbindung muss durch offizielle Dokumente glaubhaft nachgewiesen werden.

Nachweis von ausreichendem Wohnraum und gesichertem Lebensunterhalt: In der Regel müssen Antragsteller belegen, dass der Lebensunterhalt der Familie ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel gesichert ist. Dazu zählen insbesondere ein regelmäßiges Einkommen über dem Sozialhilfesatz und ein Mietvertrag über ausreichend großen Wohnraum. Als Richtwert gilt in vielen Bundesländern ein Platzbedarf von etwa 12 Quadratmetern pro Person. Die finanziellen Mittel und der Wohnraum müssen von der in Deutschland lebenden Bezugsperson aufgebracht werden, etwa durch Lohnabrechnungen, Arbeitsverträge und Mietnachweise. Eine Ausnahme gilt beim Nachzug zu deutschen Staatsbürgern und anerkannten Flüchtlingen, bei denen diese Nachweise in vielen Fällen entfallen.

Krankenversicherungsschutz: Eine weitere zwingende Voraussetzung ist der Nachweis einer ausreichenden Krankenversicherung für alle nachziehenden Familienmitglieder. Ohne eine gültige Krankenversicherung ist die Visumserteilung nicht möglich. Die Versicherung kann über die Familienversicherung eines gesetzlich versicherten Ehepartners oder durch eine eigenständige private oder gesetzliche Versicherung erfolgen.

Sprachkenntnisse (Niveau A1) beim Ehegattennachzug: In den meisten Fällen ist beim Ehegattennachzug der Nachweis einfacher deutscher Sprachkenntnisse auf dem Niveau A1 erforderlich. Der Nachweis erfolgt durch ein anerkanntes Sprachzertifikat, das vor der Visumsbeantragung erworben werden muss. Ausnahmen sind möglich, etwa wenn der Ehepartner wegen Krankheit oder Behinderung keine Sprache erlernen kann oder wenn es sich um den Nachzug zu hochqualifizierten Personen oder deutschen Staatsangehörigen handelt.

Sonderregelungen gelten beim Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen: Erleichterte Bedingungen gelten beim Familiennachzug zu Personen mit anerkanntem Flüchtlingsschutz oder Asylberechtigung. Wird der Antrag auf Familiennachzug innerhalb von drei Monaten nach der Anerkennung gestellt, entfallen die Nachweise zu Lebensunterhalt, Wohnraum und Sprachkenntnissen vollständig.

Notwendige Unterlagen für den Visumantrag

Je nach Einzelfall und Familienkonstellation können die Anforderungen leicht variieren. Typischerweise gehören jedoch folgende Unterlagen zu den wichtigsten für ein Visum zur Familienzusammenführung:

  • Antrag der jeweiligen Botschaft
  • Gültiger Reisepass des nachziehenden Familienmitglieds
  • Antragsformular für das nationale Visum (Typ D)
  • Aktuelle biometrische Passfotos (3 Stück)
  • Heiratsurkunde, Geburtsurkunde (je nach Verwandtschaftsverhältnis, mit beglaubigter Übersetzung)
  • Nachweis über das Sorgerecht (bei Kindern)
  • Sprachnachweis A1 (Goethe-Zertifikat, telc etc., sofern erforderlich)
  • Nachweise zur Identität und zum Aufenthaltstitel der in Deutschland lebenden Person (z.B. Kopie des Aufenthaltstitels oder des Personalausweises)
  • Meldenachweis der in Deutschland lebenden Person
  • Nachweise zum Einkommen (Lohnabrechnungen, Arbeitsvertrag)
  • Mietvertrag oder Nachweis über Wohnraum
  • Krankenversicherungsnachweis
  • bei Zweifeln oder dem Verdacht einer Scheinehe können Nachweise über die Echtheit der Beziehung erforderlich sein (Fotos, E-Mails, gemeinsame Reisen etc.)

Außerdem müssen die jeweils fälligen Gebühren bei der Botschaft gezahlt werden.

Die Anforderungen können je nach Botschaft oder Konsulat leicht abweichen. Eine frühzeitige rechtliche Beratung ist daher dringend zu empfehlen, um die Unterlagen korrekt und vollständig einzureichen und so Verzögerungen oder Ablehnungen zu vermeiden.

Voraussetzungen eines Visums sind komplex

Die Voraussetzungen für den Familiennachzug nach Deutschland sind komplex und hängen von zahlreichen Faktoren ab. Insbesondere der Aufenthaltsstatus der Bezugsperson, die familiäre Beziehung und die individuelle Lebenssituation spielen eine zentrale Rolle. Wer sich frühzeitig informiert, alle Unterlagen sorgfältig vorbereitet und bei Bedarf anwaltliche Unterstützung in Anspruch nimmt, erhöht die Chancen auf ein erfolgreiches und zügiges Visumverfahren erheblich.

Wie läuft das Verfahren zur Erteilung eines Visums zur Familienzusammenführung ab?

Wer seine Familie nach Deutschland nachholen möchte, muss ein strukturiertes Verfahren durchlaufen. Dieses beginnt mit der Antragstellung im Herkunftsland und endet mit der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis durch die deutsche Ausländerbehörde. Im Folgenden wird der Ablauf Schritt für Schritt erklärt, einschließlich der notwendigen Unterlagen, der typischen Bearbeitungsdauer und möglicher Schwierigkeiten im Verfahren.

Vorprüfung durch Rechtsanwalt sinnvoll

Der Nachzug naher Familienmitglieder, wie dem Ehepartner oder Kindern, oder als minderjähriges Kind der Nachzug der Eltern, ist häufig ein sehr emotionales Anliegen. Da das Verfahren rechtlich komplex ist und viele unterschiedliche Voraussetzungen für die Familienzusammenführung bestehen, sollte man eine Vorprüfung durch einen auf das Migrationsrecht spezialisierten Rechtsanwalt durchführen lassen.

Ein Rechtsanwalt kann die erforderlichen Unterlagen prüfen und feststellen, ob die Voraussetzungen für die Visumserteilung und den Familiennachzug vorliegen.

Antragstellung bei der deutschen Auslandsvertretung

Das Visum zur Familienzusammenführung muss grundsätzlich im Heimatland oder im gewöhnlichen Aufenthaltsland des nachziehenden Familienangehörigen beantragt werden, sofern dort eine konsularische Einrichtung wie eine deutsche Botschaft oder ein Konsulat vorhanden ist. Zuständig ist die deutsche Botschaft oder das Konsulat. Eine Antragstellung direkt in Deutschland ist in der Regel ausgeschlossen.

Für die Antragstellung muss ein Termin bei der jeweiligen Auslandsvertretung vereinbart werden. In vielen Ländern ist die Nachfrage nach Terminen sehr hoch, sodass Wartezeiten von mehreren Wochen oder sogar Monaten keine Seltenheit sind. Der Antragsteller muss persönlich vorsprechen und alle erforderlichen Dokumente vollständig vorlegen. Bei unvollständigen Unterlagen kann kein Visumantrag gestellt werden, sodass die vollständige Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen unverzichtbar ist.

Nach Abgabe des Antrags leitet die Auslandsvertretung die Unterlagen zur Prüfung an die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland weiter. Diese entscheidet, ob die Voraussetzungen für den Familiennachzug erfüllt sind. Erst nach deren Zustimmung kann das Visum erteilt werden.

Bearbeitungsdauer und Gebühren

Die Bearbeitungsdauer eines Visumantrags zur Familienzusammenführung hängt stark vom Einzelfall, dem Herkunftsland und der Arbeitsauslastung der beteiligten Behörden ab. In der Praxis dauert es in der Regel zwischen acht Wochen und sechs Monaten, bis ein Visum erteilt wird. In Einzelfällen, etwa bei unvollständigen Unterlagen oder einer zusätzlichen Prüfung durch Sicherheitsbehörden, kann sich das Verfahren erheblich verlängern.

Die Gebühr für ein nationales Visum beträgt derzeit 75 Euro. In bestimmten Fällen, etwa bei minderjährigen Kindern, können Ermäßigungen oder eine Gebührenbefreiung beantragt werden.

Mögliche Probleme im Verfahren

Trotz sorgfältiger Vorbereitung können im Verlauf des Visumverfahrens Probleme auftreten. Häufige Schwierigkeiten sind unvollständige oder falsch übersetzte Unterlagen, abgelaufene Dokumente oder ein nicht anerkanntes Sprachzertifikat. Auch Sicherheitsüberprüfungen, insbesondere bei Antragstellern aus bestimmten Ländern, können das Verfahren verzögern.

Ein weiterer häufiger Problempunkt ist die fehlende oder verspätete Zustimmung der Ausländerbehörde. Diese prüft unter anderem, ob die in Deutschland lebende Person die erforderlichen Voraussetzungen, wie Wohnraum und einen gesicherten Lebensunterhalt, erfüllt. Auch formale Fehler in der Antragstellung oder Versäumnisse bei der Terminvereinbarung führen regelmäßig zu Verzögerungen.

Widerspruch und Klage

Wird der Antrag abgelehnt, sollten Betroffene die Möglichkeit nutzen, gegen die Ablehnung rechtlich vorzugehen. Hier ist schnelles Handeln gefragt, da meist nur relativ kurze Fristen gelten. Ein anwaltlicher Widerspruch oder eine Klage vor dem Verwaltungsgericht können in vielen Fällen erfolgversprechend sein. Ohne anwaltliche Vertretung ist ein solches Verfahren kaum erfolgversprechend.

Sollte das Verfahren vor einer Ablehnung oder Zustimmung ungewöhnlich lange dauern, kann auch eine Untätigkeitsklage sinnvoll sein, um die Behörden zu einer zügigen Entscheidung zu verpflichten.

Anwaltliche Hilfe ist häufig notwendig, da das Verfahren zur Visa-Erteilung sehr komplex ist

Der Ablauf des Visumverfahrens zur Familienzusammenführung ist komplex und zeitintensiv. Fehler im Antrag oder fehlende Nachweise können zu erheblichen Verzögerungen oder Ablehnungen führen. Eine sorgfältige Vorbereitung und vollständige Dokumentation sind daher entscheidend. Für viele Familien empfiehlt sich daher eine frühzeitige anwaltliche Begleitung, um die Erfolgsaussichten zu erhöhen und rechtliche Fallstricke zu vermeiden.

Haben Sie Fragen zum Visum zur Familienzusammenführung?

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Warum ist anwaltliche Hilfe beim Familiennachzug unverzichtbar?

Die Familienzusammenführung ist ein hochkomplexes rechtliches Verfahren, bei dem menschliche und juristische Herausforderungen zu bewältigen sind. Die Vielzahl an gesetzlichen Voraussetzungen, die individuellen Abhängigkeiten vom Aufenthaltsstatus und die unterschiedlichen Regelungen für verschiedene Personengruppen machen das Verfahren anfällig für Verzögerungen, Formfehler und Ablehnungen. In der Praxis zeigen sich immer wieder Fälle, in denen schon kleine Unstimmigkeiten in den Unterlagen oder formale Fehler im Antrag dazu führen, dass Familien über Monate oder sogar Jahre hinweg voneinander getrennt bleiben.

Gerade deshalb ist es dringend zu empfehlen, frühzeitig die Unterstützung eines spezialisierten Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen. Ein erfahrener Migrationsrechtsanwalt kann dabei helfen, den Antrag rechtssicher vorzubereiten. Er kann bei der Kommunikation mit Behörden vermitteln, Fristen überwachen und im Fall einer Ablehnung effektiven Rechtsschutz sicherstellen.

Professionelle Begleitung von Anfang an

Ein Rechtsanwalt prüft im Vorfeld, ob die persönlichen Voraussetzungen für einen Familiennachzug tatsächlich erfüllt sind. Er klärt, welche Unterlagen erforderlich sind, welche Sprachzertifikate akzeptiert werden, ob Ausnahmen möglich sind und wie man etwaige Nachweislücken rechtssicher überbrückt. Dies spart Zeit und schützt vor späteren Nachforderungen oder Ablehnungen durch die Auslandsvertretung oder die Ausländerbehörde.

Im Fall einer Ablehnung: juristisches Vorgehen sicherstellen

Wird ein Visumantrag abgelehnt, bleiben den Betroffenen oft nur wenige Wochen, um rechtliche Schritte einzuleiten. Ein spezialisierter Anwalt kann innerhalb dieser Frist prüfen, ob ein Widerspruch oder eine Klage Aussicht auf Erfolg haben und welche rechtlichen Argumente durchsetzbar sind. Ohne fachliche Hilfe verlieren viele Familien hier wertvolle Zeit und Chancen.

Rechtsanwalt Zafer Özkan ist spezialisiert auf Migrationsrecht.

Wer beim Familiennachzug auf rechtliche Sicherheit setzen möchte, ist bei ihm in besten Händen. Als Spezialist im Migrationsrecht berät und vertritt er Mandanten seit vielen Jahren erfolgreich von der Antragstellung bis zur gerichtlichen Durchsetzung in aufenthaltsrechtlichen Verfahren.

Er kennt die behördliche Praxis ebenso wie die juristischen Spielräume und arbeitet mit großer Sorgfalt und Einfühlungsvermögen für Menschen, die ihre Familie in Deutschland wieder vereinen möchten. Gerade in sensiblen Verfahren wie dem Familiennachzug ist seine Erfahrung von unschätzbarem Wert.

Ohne anwaltliche Unterstützung drohen Risiken

Der Familiennachzug ist kein rein administrativer Vorgang, sondern ein rechtliches Verfahren mit erheblichen Folgen für das Leben der Betroffenen. Umso wichtiger ist es, sich nicht allein auf behördliche Informationen zu verlassen. Die anwaltliche Begleitung durch einen spezialisierten Migrationsrechtsanwalt wie Zafer Özkan ist in nahezu allen Fällen nicht nur ratsam, sondern unverzichtbar, wenn man Fehler vermeiden, Zeitverluste verhindern und das Familienleben schnellstmöglich wiederherstellen möchte.

Fazit

  • Nationales Visum ist zwingend erforderlich: Für den Familiennachzug nach Deutschland ist stets ein nationales Visum (Typ D) notwendig. Dieses muss vor der Einreise bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragt werden. Eine spätere Umwandlung eines Besuchs- oder Schengen-Visums ist nicht zulässig.
  • Verfahren ist aufwendig und langwierig: Die Antragstellung erfolgt bei der Botschaft oder dem Konsulat, die Entscheidung trifft jedoch die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland. Die Bearbeitungszeit liegt oft zwischen acht Wochen und sechs Monaten, kann durch fehlende Unterlagen oder zusätzliche Prüfungen aber deutlich länger dauern.
  • Fehler und Verzögerungen sind häufig: Häufige Probleme sind unvollständige Anträge, nicht anerkannte Sprachzertifikate oder Zweifel an der Echtheit der Ehe. Auch Sicherheitsüberprüfungen und verspätete Behördenantworten verzögern das Verfahren regelmäßig. Im Falle einer Ablehnung besteht nur eine kurze Frist für Widerspruch oder Klage.
  • Anwaltliche Begleitung ist dringend zu empfehlen: Aufgrund der rechtlichen Komplexität ist die Unterstützung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt unverzichtbar. Rechtsanwalt Zafer Özkan ist auf Migrationsrecht spezialisiert und berät und begleitet Betroffene von der Antragstellung bis zur gerichtlichen Durchsetzung umfassend. Er sorgt dafür, dass Formfehler und unnötige Verzögerungen vermieden werden.

Bildquellennachweis: © freepik.com

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