
Die Frage der Einbürgerung von Kindern beschäftigt viele Familien in für ihr Leben in Deutschland. Oft wachsen Kinder hier auf, besuchen Kindergarten und Schule und sind fest in das gesellschaftliche Leben eingebunden, besitzen jedoch keine deutsche Staatsangehörigkeit. Dadurch entsteht bei den Eltern ein erheblicher Beratungsbedarf, denn die rechtlichen Regelungen sind komplex und unterscheiden sich je nach familiärer und aufenthaltsrechtlicher Situation erheblich. Ob ein Kind automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit erhält, ob eine Einbürgerung erforderlich ist und welche Voraussetzungen dafür gelten, ist für juristische Laien kaum zu überblicken.
In diesem Beitrag informiert Rechtsanwalt Zafer Özkan, auf das Migrationsrecht spezialisiert, umfassend über die Einbürgerung von Kindern in Deutschland. Der Artikel zeigt auf, wann Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit bereits durch Geburt erwerben, welche Möglichkeiten der Einbürgerung bestehen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wie das Einbürgerungsverfahren konkret abläuft und warum eine frühzeitige anwaltliche Beratung entscheidend sein kann, um die Zukunft des Kindes rechtssicher zu gestalten.
Für viele Familien ist die Einbürgerung von Kindern ein zentrales Thema, insbesondere dann, wenn diese zwar in Deutschland leben, aber nicht automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Eltern fragen sich oft, welche Rechte ihren Kindern zustehen, welche Vorteile eine Einbürgerung mit sich bringt und ob ein Antrag überhaupt notwendig oder sinnvoll ist.
Gerade in einem Land wie Deutschland, in dem Bildung, berufliche Chancen und soziale Teilhabe eng mit dem Aufenthaltsstatus verknüpft sind, spielt die Staatsangehörigkeit eine entscheidende Rolle für die Zukunft eines Kindes.
Kinder ohne deutsche Staatsangehörigkeit unterliegen häufig aufenthaltsrechtlichen Einschränkungen, die ihre langfristige Planung erschweren können. Eine Einbürgerung schafft hier Rechtssicherheit. Zudem stellt die Einbürgerung sicher, dass das Kind dauerhaft in Deutschland bleiben darf und nicht von der Verlängerung eines Aufenthaltstitels abhängig ist. Zudem erhalten eingebürgerte Kinder dieselben Rechte wie deutsche Staatsangehörige, etwa beim Zugang zu Bildung, Ausbildungsförderung oder später auch zum Arbeitsmarkt.
Für viele Familien ist die Einbürgerung nicht nur ein formaler Akt, sondern auch ein Zeichen der Zugehörigkeit. Kinder, die in Deutschland aufwachsen, hier zur Schule gehen und soziale Bindungen aufbauen, empfinden sich oft selbst als Teil der Gesellschaft. Die deutsche Staatsangehörigkeit trägt dazu bei, diese gelebte Integration auch rechtlich abzubilden und mögliche Benachteiligungen zu vermeiden.
Ein weitverbreiteter Irrtum ist die Annahme, dass jedes in Deutschland geborene Kind automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit erhält. Tatsächlich hängt dies von verschiedenen Voraussetzungen ab, insbesondere vom Aufenthaltsstatus der Eltern. Ist keine automatische Staatsangehörigkeit gegeben, bleibt häufig nur der Weg der Einbürgerung. Welche Möglichkeiten hierfür bestehen und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, ist jedoch von Fall zu Fall unterschiedlich und bedarf einer genauen Prüfung.
Die Einbürgerung von Kindern wirft oft komplexe rechtliche Fragen auf, etwa bei getrennt lebenden Eltern oder unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung durch Rechtsanwalt Zafer Özkan hilft dabei, die Erfolgsaussichten realistisch einzuschätzen, Fehler im Verfahren zu vermeiden und die Weichen für die Zukunft des Kindes rechtzeitig zu stellen.
Bevor Sie ein aufwändiges Einbürgerungsverfahren einleiten, sollte zunächst geprüft werden une die Frage beantworter werden, ob Ihr Kind nicht bereits die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. In bestimmten Fällen erwerben Kinder den deutschen Pass automatisch durch die Geburt, ohne dass ein Antrag oder eine Einbürgerung nötig wäre. Dieser automatische Erwerb hängt maßgeblich davon ab, welche Staatsangehörigkeit die Eltern besitzen und wie lange sie bereits in Deutschland leben.

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Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht folgt traditionell dem Abstammungsprinzip. Das bedeutet konkret, dass ein Kind automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit erhält, wenn mindestens ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob das Kind in Deutschland oder im Ausland geboren wurde. Lediglich bei im Ausland geborenen Elternteilen, die selbst nach 1999 geboren wurden, gibt es unter Umständen Einschränkungen bei der Weitergabe der Staatsangehörigkeit an die nächste Generation.
Auch Kinder ausländischer Eltern können durch die Geburt in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Dies regelt das sogenannte Geburtsortsprinzip oder Ius Soli (§ 4 Abs. 3 StAG). Damit ein Kind ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit erhält, muss lediglich ein Elternteil seit fünf Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Daneben ist auch der Status des Aufenthaltsrechts von zentraler Bedeutung. Der betreffende Elternteil muss zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzen. Hierzu zählen beispielsweise die Niederlassungserlaubnis oder die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU. Unter Umständen können auch bestimmte Aufenthaltserlaubnisse genügen, sofern sie auf einen dauerhaften Aufenthalt angelegt sind. Staatsangehörige der Schweiz oder freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger erfüllen diese Voraussetzung in der Regel ebenfalls, sofern sie seit fünf Jahren in Deutschland leben.
Ob Ihr Kind die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland erworben hat, wird im Regelfall direkt durch das zuständige Standesamt geprüft und eingetragen. Sollte dies bei der Geburt Ihres Kindes nicht festgestellt worden sein oder sollten Unklarheiten bestehen, kann ein Blick in das Geburtenregister helfen.
Es ist ratsam, diese Frage verbindlich klären zu lassen, bevor ein Einbürgerungsantrag gestellt wird. Liegt die deutsche Staatsangehörigkeit bereits vor, können Sie direkt einen deutschen Reisepass oder Personalausweis für Ihr Kind beantragen.
Eltern, die die deutsche Staatsangehörigkeit für ihr Kind beantragen möchten, stellen sich häufig die Frage, welcher rechtliche Weg dafür überhaupt in Betracht kommt. Die Einbürgerung von Kindern ist nicht einheitlich geregelt, sondern hängt von verschiedenen Faktoren ab. Maßgeblich sind unter anderem das Alter des Kindes, der Aufenthaltsstatus der Eltern und der Zeitpunkt der Antragstellung. Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht unterscheidet grundsätzlich mehrere Möglichkeiten, wie Kinder eingebürgert werden können.
Die häufigste Form der Einbürgerung von Kindern ist die Miteinbürgerung im Rahmen der Einbürgerung der Eltern. In diesen Fällen wird das Kind zusammen mit mindestens einem Elternteil eingebürgert, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Für viele Familien stellt dieser Weg die einfachste und sicherste Lösung dar, da die Anforderungen an das Kind geringer sind als bei einer eigenständigen Einbürgerung.
Voraussetzung ist in der Regel, dass das Kind noch minderjährig ist und mit dem einbürgerungswilligen Elternteil in familiärer Gemeinschaft lebt. Die Entscheidung der Einbürgerungsbehörde orientiert sich dabei stark an der aufenthaltsrechtlichen und integrationsrechtlichen Situation der Eltern.
In bestimmten Konstellationen ist auch eine eigenständige Einbürgerung des Kindes möglich. Dies betrifft insbesondere Kinder, deren Eltern nicht oder noch nicht eingebürgert werden können. Auch Jugendliche, die kurz vor der Volljährigkeit stehen, beantragen häufig eine eigenständige Einbürgerung, um ihren rechtlichen Status langfristig abzusichern.
Bei der selbstständigen Einbürgerung werden die Voraussetzungen individuell geprüft. Dabei spielen unter anderem die Dauer des Aufenthalts in Deutschland, der Schulbesuch und die Integration des Kindes eine wichtige Rolle. Je älter das Kind ist, desto stärker rücken die eigenen Voraussetzungen in den Vordergrund.
Das Alter des Kindes ist ein entscheidender Faktor für die Wahl des richtigen Einbürgerungsweges. Minderjährige Kinder profitieren in der Regel von erleichterten Bedingungen, insbesondere wenn sie gemeinsam mit ihren Eltern eingebürgert werden. Mit zunehmendem Alter steigen jedoch die Anforderungen, etwa im Hinblick auf Sprachkenntnisse oder Integrationsleistungen.
Für Eltern ist es daher wichtig, den Zeitpunkt des Antrags sorgfältig zu wählen. Eine frühzeitige Antragstellung kann spätere rechtliche Hürden vermeiden helfen.
Die Voraussetzungen für die Einbürgerung von Kindern unterscheiden sich in mehreren Punkten von denen erwachsener Antragsteller. Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht trägt dem Umstand Rechnung, dass minderjährige Kinder in der Regel noch nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen oder eigenständig Integrationsleistungen erbringen können. Dennoch müssen bestimmte rechtliche Anforderungen erfüllt sein, damit eine Einbürgerung erfolgreich beantragt werden kann.
Eine zentrale Voraussetzung für die Einbürgerung von Kindern ist der rechtmäßige und gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland. Das Kind muss sich mit einem gültigen Aufenthaltstitel in Deutschland aufhalten und hier seinen Lebensmittelpunkt haben. Dabei ist nicht nur die formale Anmeldung maßgeblich, sondern es werden auch die tatsächlichen Lebensverhältnisse berücksichtigt, etwa der Schulbesuch oder das familiäre Umfeld.
Die erforderliche Aufenthaltsdauer richtet sich nach der jeweiligen Einbürgerungskonstellation. So gelten bei einer Miteinbürgerung mit den Eltern häufig verkürzte Fristen, während bei einer eigenständigen Einbürgerung längere Aufenthaltszeiten erforderlich sein können.
Soll ein Kind gemeinsam mit seinen Eltern eingebürgert werden, stehen die persönlichen Voraussetzungen des Kindes weniger im Vordergrund als die Einbürgerungsfähigkeit der Eltern. Entscheidend ist, dass mindestens ein Elternteil die gesetzlichen Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllt und das Kind noch minderjährig ist.
Zudem muss das Kind in familiärer Gemeinschaft mit dem einbürgerungswilligen Eltern leben. Eigene Nachweise zur Sicherung des Lebensunterhalts oder zu Sprachkenntnissen sind in diesen Fällen regelmäßig nicht erforderlich, da das Gesetz die Abhängigkeit des Kindes von den Eltern berücksichtigt.
Bei der selbstständigen Einbürgerung werden die Voraussetzungen des Kindes eigenständig geprüft. Dabei kommt es insbesondere auf die Dauer des Aufenthalts in Deutschland und den Grad der Integration an. Der regelmäßige Schulbesuch gilt hierbei als wesentliches Integrationsmerkmal.
Mit zunehmendem Alter kann die Einbürgerungsbehörde auch Sprachkenntnisse verlangen. In der Praxis genügt häufig der Nachweis, dass das Kind dem Unterricht folgen kann und sich altersgerecht auf Deutsch verständigt. Eine eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts wird von minderjährigen Kindern grundsätzlich nicht verlangt.
Auch bei der Einbürgerung von Kindern spielt die Situation der Eltern eine wichtige Rolle. So kann der Aufenthaltsstatus der Eltern Einfluss auf die Bewertung des rechtmäßigen Aufenthalts des Kindes haben. Zudem müssen sorgeberechtigte Eltern dem Einbürgerungsantrag zustimmen. Fehlt diese Zustimmung, kann das Verfahren erheblich erschwert oder sogar unmöglich werden.
Gerade bei getrennt lebenden Eltern oder komplexen Familienverhältnissen ist eine rechtliche Prüfung unerlässlich, um mögliche Hindernisse frühzeitig zu erkennen.
Wie bei Erwachsenen kann auch bei Kindern eine Einbürgerung ausgeschlossen sein, etwa bei schweren Straftaten oder ungeklärter Identität. Bei Jugendlichen können strafrechtliche Auffälligkeiten eine Rolle spielen, wobei das Alter und die Umstände des Einzelfalls stets berücksichtigt werden.
Häufige Probleme ergeben sich zudem aus fehlenden Dokumenten, ungeklärten Staatsangehörigkeiten oder widersprüchlichen Angaben im Verfahren. Solche Aspekte führen in der Praxis oft zu Verzögerungen oder Ablehnungen, obwohl die grundlegenden Voraussetzungen eigentlich erfüllt wären.
Viele Eltern empfinden das Einbürgerungsverfahren für Kinder zunächst als unübersichtlich und bürokratisch. Tatsächlich folgt das Verfahren jedoch festen rechtlichen Strukturen. Wer den Ablauf kennt und gut vorbereitet ist, kann unnötige Verzögerungen vermeiden und die Erfolgsaussichten deutlich erhöhen.
Der Einbürgerungsantrag für ein minderjähriges Kind wird grundsätzlich von den sorgeberechtigten Eltern oder dem sorgeberechtigten Elternteil gestellt. Leben die Eltern getrennt oder geschieden, ist in der Regel die Zustimmung beider Sorgeberechtigten erforderlich. Fehlt diese Zustimmung, kann die Einbürgerung des Kindes scheitern oder zumindest erheblich verzögert werden.
Mit zunehmendem Alter wird das Kind selbst stärker in das Verfahren einbezogen. So müssen Jugendliche häufig persönlich bei der Behörde erscheinen und erklären, dass sie die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchten.
Zuständig für die Einbürgerung von Kindern ist die Einbürgerungsbehörde am Wohnsitz der Familie. Der Antrag wird dort schriftlich eingereicht und in der Regel in einem persönlichen Termin besprochen. In vielen Fällen fordert die Behörde weitere Unterlagen an oder stellt ergänzende Fragen, insbesondere wenn die familiäre oder aufenthaltsrechtliche Situation komplex ist.
Eine sorgfältige Vorbereitung des Antrags ist entscheidend, da unvollständige Angaben oder fehlende Nachweise zu erheblichen Verzögerungen führen können.
Für die Einbürgerung eines Kindes sind verschiedene Dokumente vorzulegen. Dazu zählen in der Regel die Geburtsurkunde des Kindes, Nachweise über den rechtmäßigen Aufenthalt, Schulbescheinigungen sowie Unterlagen zu den Eltern und deren Aufenthaltsstatus. Bei einer Miteinbürgerung müssen zusätzlich die Einbürgerungsunterlagen der Eltern eingereicht werden.
Je nach Einzelfall können weitere Nachweise erforderlich sein, etwa bei besonderen Familienkonstellationen oder ungeklärter Staatsangehörigkeit. Die Anforderungen der Behörden können dabei regional unterschiedlich ausfallen.

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Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens für Kinder lässt sich nicht pauschal bestimmen. In der Praxis beträgt die Bearbeitungszeit häufig mehrere Monate, in komplexeren Fällen auch deutlich länger. Verzögerungen entstehen oft durch fehlende Unterlagen oder Rückfragen der Behörde.
Die Gebühren für die Einbürgerung von Kindern sind im Vergleich zu Erwachsenen regelmäßig geringer. In bestimmten Konstellationen können Kinder sogar gebührenfrei eingebürgert werden, etwa im Rahmen der Miteinbürgerung mit den Eltern.
Ein häufiger Fehler besteht darin, den Antrag zu früh oder ohne vollständige Unterlagen zu stellen. Auch fehlende Zustimmungen oder unklare Angaben zur familiären Situation führen immer wieder zu Problemen. In einigen Fällen unterschätzen Eltern zudem die Bedeutung von Fristen oder reagieren zu spät auf Rückfragen der Behörde.
Eine rechtliche Begleitung kann dazu beitragen, solche Fehler zu vermeiden und das Verfahren von Beginn an strukturiert zu führen.
Nicht jede Einbürgerung von Kindern verläuft reibungslos. In der anwaltlichen Praxis zeigen sich immer wieder besondere Fallkonstellationen, in denen rechtliche Feinheiten eine entscheidende Rolle spielen. Gerade bei familiären oder aufenthaltsrechtlichen Besonderheiten ist eine genaue Prüfung der individuellen Situation unerlässlich, um unnötige Ablehnungen oder Verzögerungen zu vermeiden.
Leben die Eltern eines Kindes getrennt oder sind sie geschieden, stellt sich häufig die Frage, wer den Einbürgerungsantrag stellen darf und wessen Zustimmung erforderlich ist. Maßgeblich ist dabei das Sorgerecht. Besteht gemeinsames Sorgerecht, müssen grundsätzlich beide Eltern der Einbürgerung zustimmen. Fehlt diese Zustimmung, kann die Einbürgerung nicht ohne Weiteres erfolgen.
In der Praxis führen familiäre Konflikte häufig dazu, dass die Verfahren ins Stocken geraten. Eine rechtliche Klärung der Zustimmungslage ist in solchen Fällen besonders wichtig.
Hat ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, kann er den Einbürgerungsantrag grundsätzlich allein stellen. Dennoch verlangen die Behörden regelmäßig einen entsprechenden Nachweis, zum Beispiel in Form von gerichtlichen Entscheidungen oder amtlichen Bescheinigungen. Ohne diese Nachweise kann sich das Verfahren erheblich verzögern.
Besonders komplex sind Fälle, in denen die Staatsangehörigkeit eines Kindes ungeklärt ist oder das Kind als staatenlos gilt. In solchen Situationen bestehen häufig erhöhte Anforderungen an die Mitwirkung der Eltern und die Vorlage von Dokumenten. Gleichzeitig können sich jedoch auch erleichterte Einbürgerungsmöglichkeiten ergeben.
Die Bewertung solcher Fälle erfordert rechtliches Fachwissen, da sich die Voraussetzungen deutlich von Standardfällen unterscheiden können.
Ein weiterer häufiger Problemfall betrifft Kinder und Jugendliche, die kurz vor der Volljährigkeit stehen. Mit dem Erreichen des 18. Lebensjahres ändern sich die rechtlichen Anforderungen an eine Einbürgerung teilweise erheblich. Wird der Antrag zu spät gestellt oder die Entscheidung darüber verzögert sich, können strengere Voraussetzungen gelten.
Eine frühzeitige Planung ist daher insbesondere bei älteren Kindern und Jugendlichen von großer Bedeutung.
Wird ein Einbürgerungsantrag für ein Kind abgelehnt, bedeutet dies nicht zwangsläufig das endgültige Aus. In vielen Fällen bestehen Möglichkeiten, gegen die Entscheidung vorzugehen oder den Antrag nachzubessern. Ob ein Widerspruch oder eine Klage Aussicht auf Erfolg haben, hängt von den Ablehnungsgründen und den Umständen des Einzelfalls ab.
Gerade bei komplexen Sachverhalten ist anwaltliche Unterstützung entscheidend, um die Rechte des Kindes effektiv durchzusetzen und die deutsche Staatsangehörigkeit zu erreichen – auch bereits vor einer Ablehnung.
Die Einbürgerung von Kindern wirkt auf den ersten Blick oft unkompliziert. In der Praxis zeigen sich jedoch durch die Besonderheiten und typischen Problemfälle, dass bereits kleine Unklarheiten oder formale Fehler erhebliche Folgen haben können. Eine frühzeitige anwaltliche Begleitung hilft Familien, rechtliche Risiken zu vermeiden und die Chancen auf eine erfolgreiche Einbürgerung deutlich zu erhöhen.
Das Staatsangehörigkeitsrecht und das Migrationsrecht sind durch zahlreiche Sonderregelungen und politische Richtungsentscheidungen geprägt. Ob ein Kind gemeinsam mit den Eltern eingebürgert werden kann, welche Voraussetzungen gelten oder welche Unterlagen erforderlich sind, hängt stets vom Einzelfall und der aktuell geltenden Rechtslage ab. Dabei spielen Unterschiede im Aufenthaltsstatus der Eltern, familiäre Besonderheiten oder Fristen eine zentrale Rolle.
Ohne rechtliche Unterstützung ist für viele Familien kaum nachvollziehbar, welche Regelung auf ihren konkreten Fall Anwendung findet. Eine anwaltliche Prüfung schafft hier Klarheit und verhindert Fehlentscheidungen bereits zu Beginn des Verfahrens.
Ein häufiger Grund für Ablehnungen oder lange Bearbeitungszeiten sind unvollständige Anträge oder fehlende Nachweise. Ein erfahrener Rechtsanwalt stellt sicher, dass der Einbürgerungsantrag vollständig und rechtssicher vorbereitet wird. Dadurch lassen sich Rückfragen der Behörden reduzieren und das Verfahren insgesamt beschleunigen.
Gerade bei sensiblen Themen wie fehlenden Zustimmungen, ungeklärter Staatsangehörigkeit oder kurz bevorstehender Volljährigkeit kann eine falsche Antragstellung schwerwiegende Folgen haben.
Rechtsanwalt Zafer Özkan ist auf das Migrationsrecht spezialisiert und verfügt über umfassende Erfahrung im Bereich der Einbürgerung von Kindern und Familien. Er berät Mandanten individuell und praxisnah und begleitet sie durch das gesamte Einbürgerungsverfahren: von der ersten rechtlichen Einschätzung bis zur Entscheidung der Behörde.
Durch seine Spezialisierung im Migrationsrecht erkennt er frühzeitig mögliche Probleme und entwickelt maßgeschneiderte Lösungen für komplexe Fallkonstellationen. Ziel ist es stets, den rechtlichen Status des Kindes langfristig abzusichern und den Familien Planungssicherheit zu geben.
Sollte ein Einbürgerungsantrag abgelehnt werden, prüft er die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs oder einer Klage. In vielen Fällen lassen sich fehlerhafte Entscheidungen der Behörden korrigieren oder durch eine gezielte Nachbesserung des Antrags ausräumen.
Eine anwaltliche Vertretung sorgt dafür, dass die Rechte des Kindes gewahrt bleiben und alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden.
Die Einbürgerung eines Kindes ist eine Entscheidung mit langfristigen Auswirkungen. Eine professionelle rechtliche Begleitung bietet Familien die Sicherheit, alle Anforderungen korrekt zu erfüllen, und vermeidet spätere Nachteile. Mit einem spezialisierten Anwalt an ihrer Seite können Eltern darauf vertrauen, dass das Verfahren rechtssicher und zielgerichtet geführt wird.

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Bildquellennachweis: © freepik.com
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