Aufenthaltserlaubnis § 25a AufenthG – Bleiberecht für gut integrierte Jugendliche und junge Volljährige

Rechtsstand: 09/2026 Junge Menschen mit Duldung können nach § 25a AufenthG eine eigene Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie den Antrag vor ihrem 27. Geburtstag stellen, seit 12 Monaten geduldet sind und seit 3 Jahren in Deutschland leben. Das Wichtigste in Kürze Was ist § 25a AufenthG – und für wen gilt er? § 25a AufenthG eröffnet […]
