Rechtsanwaltskanzlei Özkan

Familienzusammenführung in Offenbach und Umgebung

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Familienzusammenführung bezeichnet den rechtlichen Prozess, bei dem enge Familienangehörige (Ehegatten, Lebenspartner, Kinder und in Ausnahmefällen auch Eltern oder andere Verwandte) nach Deutschland ziehen dürfen. Eine Familienzusammenführung ist im Grundgesetz und in internationalen Verträgen (EMRK Art. 8, GRCh Art. 7) als schützenswertes Bedürfnis anerkannt. Gleichwohl sind die Regelungen komplex und der Ablauf oft langwierig. Unser Spezialist für Ausländer- und Aufenthaltsrecht in Offenbach/Frankfurt, Rechtsanwalt Zafer Özkan, berät Sie umfassend und mehrsprachig (Deutsch, Englisch, Türkisch). Gerne prüfen wir unverbindlich Ihre Möglichkeiten – rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Voraussetzungen für einen Familiennachzug

Für einen Familiennachzug (auch Familienzusammenführung genannt) müssen klare Voraussetzungen erfüllt sein. Entscheidend ist zunächst die familiäre Beziehung: In der Regel können Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und minderjährige Kinder nachziehen. Bei Kindern können auch die im Ausland lebenden Eltern berücksichtigt werden. Nur in Ausnahmefällen (z. B. bei besonderen Härtegründen) ist der Nachzug anderer Verwandter möglich.

Daneben muss die in Deutschland lebende Person einen gültigen Aufenthaltstitel oder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Üblicherweise verlangt die Ausländerbehörde auch den Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts und ausreichenden Wohnraums für die Familie, damit kein Sozialhilfeanspruch entsteht. Zudem ist oft ein Sprachnachweis in Deutsch (Niveau A1) erforderlich – insbesondere beim Ehegattennachzug – sofern keine Befreiung greift. Bei anerkannten Flüchtlingen gilt eine Ausnahme: Sie können Ehepartner und Kinder auch ohne Nachweise von Lebensunterhalt, Wohnraum oder Sprachkenntnissen nachholen, müssen ihren Antrag jedoch innerhalb von drei Monaten nach Anerkennung stellen.

  • Familienbeziehung: Ehegatten, Lebenspartner, minderjährige Kinder (Ausnahmen bei Härtefällen).
  • Aufenthaltstitel: Deutsche Staatsangehörigkeit oder gültige Aufenthaltserlaubnis/Niederlassungserlaubnis.
  • Lebensunterhalt: Ausreichendes Einkommen zum Lebensunterhalt der Familie (ohne Sozialleistungen).
  • Wohnraum: Genügend Wohnfläche für alle Angehörigen (z. B. nach Wohnflächenrichtwerten ca. 10 m² pro Person).
  • Sprachkenntnisse: Grundkenntnisse Deutsch (A1) bei Ehegatten/Lebenspartnern, Ausnahmen sind möglich.
  • Dokumente: Beglaubigte Heirats- und Geburtsurkunden, Personalausweise/Reisepässe, Einkommensnachweise, ggf. Versicherungsnachweis und Sprachnachweis.
  • Ausschluss: Ein Nachzug ist ausgeschlossen z. B. bei Scheinehen oder wenn die Ehe erzwungen wurde.

Kontakt: Klären Sie jetzt gemeinsam mit uns, ob Sie alle Voraussetzungen für eine Familienzusammenführung erfüllen. Unser Anwalt prüft Ihren Fall individuell und berät Sie persönlich in Offenbach. Sie erreichen uns telefonisch unter 069 87006620 oder per Kontaktformular.

Ablauf

Der Ablauf einer Familienzusammenführung gliedert sich in mehrere Schritte und erfordert viel Behördengänge und Dokumentenprüfung. Zunächst sollte geklärt werden, wer berechtigt ist nachzuziehen. Typischerweise gilt: Nachziehende sind Ehepartner, eingetragene Partner oder minderjährige Kinder. Unser Anwalt hilft Ihnen, dies im Einzelfall zu prüfen und alle erforderlichen Unterlagen vorzubereiten.

Anschließend beantragen Sie das Visum zum Familiennachzug bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) im Herkunftsland der Angehörigen. Dort vereinbaren Sie einen Termin, bringen alle angeforderten Unterlagen (Urkunden, Einkommensnachweise, Versicherungsnachweis, etc.) mit und werden ggf. interviewt sowie biometrische Daten (Fingerabdrücke, Foto) erfasst. Die Botschaft prüft die Echtheit der Dokumente und leitet den Antrag an die zuständige deutsche Ausländerbehörde weiter.

In Deutschland prüft die Ausländerbehörde die Nachzugsvoraussetzungen nach §§ 27–36a AufenthG. Sie sieht sich an, ob für den Nachziehenden ein Aufenthaltsrecht besteht und ob die Bedingungen (Lebensunterhalt, Wohnraum, Sprachkenntnisse, vollständige Unterlagen) erfüllt sind. Dabei kann sie zusätzliche Nachweise anfordern. Nach Abschluss der Prüfung entscheidet sie über das Visum.

  • Bewilligung: Wird der Antrag genehmigt, erteilt die Botschaft ein Visum zum Familiennachzug. Dieses Visum ist in der Regel drei Monate gültig. Innerhalb dieser Frist muss Ihr Angehöriger nach Deutschland einreisen.
  • Ablehnung: Bei Ablehnung sendet die Botschaft einen schriftlichen Bescheid. Typische Ablehnungsgründe sind fehlende Unterlagen, zu niedriges Einkommen oder Zweifel an der Echtheit der Ehe/Verwandtschaft. Gegen einen Ablehnungsbescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch oder Klage einlegen.
  • Einreise und Aufenthalt: Nach Einreise melden sich Ihre Familienangehörigen in den ersten 14 Tagen beim Einwohnermeldeamt an und beantragen dann eine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde. Diese wird meist zunächst für ein Jahr erteilt und kann danach verlängert werden. Beachten Sie: Das Visum selbst ist keine Aufenthaltserlaubnis.

Tipp: Da der Prozess langwierig sein kann (Terminvergabe in der Botschaft dauert oft viele Monate), empfiehlt es sich, frühzeitig alle Nachweise zusammenzustellen und einen spezialisierten Anwalt zu konsultieren.

Unterstützung durch den Rechtsanwalt

Die Rechtslage im Ausländer- und Aufenthaltsrecht ist komplex und unterliegt ständigen Änderungen. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann daher entscheidend sein, um den Familiennachzug erfolgreich zu gestalten. Rechtsanwalt Özkan ist auf Migrationsrecht spezialisiert und verfügt über langjährige Erfahrung bei Familiennachzugsverfahren. Er unterstützt Sie insbesondere in folgenden Punkten:

  • Individuelle Beratung: Wir prüfen Ihre individuelle Situation (Aufenthaltsstatus, Familienstand, Einkommenssituation) und erläutern Ihnen transparent alle rechtlichen Möglichkeiten.
  • Antragsvorbereitung: Wir erstellen Ihren Visumsantrag und sorgen dafür, dass alle erforderlichen Unterlagen korrekt zusammengestellt sind. Dabei helfen wir auch bei der Beschaffung und Beglaubigung von Urkunden.
  • Behördenkommunikation: Wir stehen während des gesamten Verfahrens für Sie zur Verfügung. Ihre Anfragen und Schreiben an Botschaft und Ausländerbehörde bereiten wir fachgerecht vor. Bei möglichen Problemen (z. B. fehlende Bescheide) stehen wir an Ihrer Seite.
  • Widerspruch und Klage: Wird der Antrag abgelehnt, prüfen wir den Bescheid und erarbeiten einen Widerspruch oder eine Klage gegen die Ablehnung. Häufig lassen sich so aufgrund formaler Fehler oder unzureichender Begründung gute Erfolgschancen erzielen.
  • Mehrsprachigkeit: Unsere Kanzlei berät Sie auf Deutsch, Englisch und Türkisch, damit Sprachbarrieren keine Hürden darstellen.

Mit anwaltlicher Unterstützung erhöhen Sie Ihre Erfolgschancen erheblich. So vermeiden Sie Fehler bei der Antragstellung und können schnell auf Rückfragen der Behörden reagieren. Vereinbaren Sie einen Termin in Offenbach – wir sind Ihr Partner für Familienrecht und Ausländerrecht.

Besonderheiten bei Drittstaaten

Familiennachzug betrifft häufig Angehörige aus Nicht-EU-Staaten („Drittstaaten“). Dabei gelten je nach Herkunft und Aufenthaltsstatus teils abweichende Regeln:

  • Ehegattennachzug: Zu deutschen Staatsangehörigen ist der Nachzug vergleichsweise unkompliziert: Ehepartner erhalten i. d. R. eine Aufenthaltserlaubnis (§ 28 AufenthG) und brauchen grundsätzlich nur Deutschkenntnisse (A1). Beim Nachzug zu Drittstaatsangehörigen mit Aufenthaltserlaubnis (§ 30 AufenthG) gelten strengere Bedingungen: Beide Partner müssen volljährig sein, der in Deutschland lebende Ehepartner benötigt einen dauerhaften Aufenthaltstitel (z. B. Niederlassungserlaubnis) und ausreichendes Einkommen. Auch hier ist ein Deutsch-Nachweis meist erforderlich.
  • Flüchtlingsnachzug: Anerkannte Flüchtlinge haben Sonderregeln (§ 29 Abs. 2 AufenthG). Ehepartner und Kinder dürfen nachziehen, ohne dass Lebensunterhalt, Wohnraum oder Sprachkenntnisse nachgewiesen werden müssen, solange der Antrag innerhalb von drei Monaten nach Anerkennung gestellt wird. Für subsidiär Schutzberechtigte gilt eine Kontingentlösung (§ 36a AufenthG) mit hohen Hürden.
  • EU-Bürger: Ehepartner und Verwandte von EU-Bürgern können sich nach der Freizügigkeit in Deutschland aufhalten (andere Vorschriften als oben). Hier beraten wir Sie auf Basis des Freizügigkeitsrechts.

Jeder dieser Fälle erfordert eine präzise Prüfung der Aufenthaltsgesetz-Regelungen und oft besondere Nachweise. Unsere Kanzlei kennt die Feinheiten für EU-Bürger, Ausländer mit Niederlassungserlaubnis oder vorübergehenden Aufenthaltstiteln. Wir erläutern Ihnen, welche Regeln für Sie gelten und welche Schritte zu beachten sind.

Fristen & Nachweise

Beim Familiennachzug sollten Sie wichtige Fristen einhalten und alle erforderlichen Nachweise bereitstellen. Hier einige Eckpunkte:

  • Dokumente: Für den Visumsantrag benötigen Sie in der Regel beglaubigte Heirats- und Geburtsurkunden, gültige Ausweispapiere, Einkommens- und Beschäftigungsnachweise, ggf. Meldebescheinigungen, Mietvertrag und Versicherungsnachweis. Manche Dokumente müssen beglaubigt und ins Deutsche übersetzt werden. Sammeln Sie diese Unterlagen frühzeitig.
  • Sprachnachweis: Je nach Situation muss der nachziehende Ehegatte Deutschkenntnisse (Niveau A1) belegen. Hierfür genügt in der Regel ein Goethe-Zertifikat A1 oder TELC A1. Einige Ausnahmen gelten etwa für Studierende oder hochqualifizierte Fachkräfte.
  • Lebensunterhalt: Nachweisbare Einkünfte (z. B. Gehaltsabrechnungen, Arbeitsvertrag) müssen den Lebensunterhalt der Familie sichern. Ein konkreter Mindestverdienst ist nicht gesetzlich festgelegt, aber die Behörden prüfen streng, ob Sie ohne Sozialhilfe auskommen.
  • Fristen: Bei anerkannten Flüchtlingen muss der Antrag innerhalb von drei Monaten nach Anerkennung gestellt werden. Reichen Sie einen Widerspruch gegen eine Ablehnung innerhalb von einem Monat ein. Nach Visumerteilung gilt der Nachziehenden ein Einreisezeitraum von drei Monaten. Nach Einreise melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen beim Einwohnermeldeamt und beantragen die Aufenthaltserlaubnis, die üblicherweise für ein Jahr erteilt wird.

Bei diesen Formalitäten unterstützt Sie unser Team: Wir überprüfen alle Unterlagen und Fristen, damit Ihr Antrag vollständig und fristgerecht eingereicht wird. So vermeiden wir Verzögerungen und erhöhen die Erfolgsaussichten Ihrer Familienzusammenführung.


Jetzt Termin vereinbaren: Brauchen Sie rechtliche Hilfe beim Familiennachzug? Unsere Fachkanzlei in Offenbach hilft Ihnen gerne weiter. Rufen Sie uns an unter 069 87006620 oder senden Sie eine Anfrage über unser Kontaktformular. Nutzen Sie unsere Erstberatung, um Ihre nächsten Schritte zu planen.

Häufige Fragen (FAQ)

Was sind die Voraussetzungen für Familienzusammenführung?

Eine Familienzusammenführung setzt voraus, dass zwischen Ihnen und der nachziehenden Person eine familiäre Beziehung besteht (in der Regel Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, minderjähriges Kind). Die in Deutschland lebende Person muss eine gültige Aufenthaltserlaubnis oder deutsche Staatsangehörigkeit haben. Außerdem verlangt die Behörde in aller Regel den Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts und ausreichenden Wohnraums (damit keine Sozialhilfe benötigt wird) sowie je nach Fall Deutschkenntnisse auf A1-Niveau.

Wie viel Geld muss man verdienen?

Es gibt keinen festen Mindesteinkommensbetrag im Gesetz. Die Ausländerbehörde prüft aber, ob Ihr Einkommen ausreicht, um den Lebensunterhalt der gesamten Familie selbst zu decken. Das bedeutet: Sie sollten in der Lage sein, alle Lebenshaltungskosten ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen zu tragen. In der Praxis orientiert man sich an regionalen Richtwerten für einen sorgenfreien Lebensunterhalt.

Welche Krankenversicherung braucht man für die Familienzusammenführung?

Für das Visum benötigt der Nachziehende meist eine Auslandskrankenversicherung (oft eine Auslandsreisekrankenversicherung), die zumindest den Zeitraum bis zur Anmeldung in Deutschland abdeckt. Nach der Einreise muss er sich innerhalb von 14 Tagen bei einer deutschen Krankenkasse anmelden oder eine private Krankenversicherung abschließen. Der Krankenversicherungsnachweis gehört zu den Unterlagen beim Visumantrag.

Wie viel m² Wohnraum braucht man?

Der Wohnraum muss „ausreichend“ sein, d.h. genügend Platz für alle Familienmitglieder bieten. Eine gesetzliche Vorschrift nennt nicht explizit Quadratmeterzahlen, doch die Ausländerbehörde orientiert sich oft an Mindestgrößen (etwa 10–12 m² pro Person). Als Faustregel gilt: Es soll genug Zimmer geben (mindestens je ein Schlafzimmer pro Paar bzw. für jedes Kind) und Wohnfläche für die Familie

Was braucht man für eine Familienzusammenführung?

Neben den persönlichen Dokumenten (Reisepässe, Geburts- und Heiratsurkunden) sind Nachweise über Einkommen und Wohnraum erforderlich. Typischerweise gehören dazu Arbeitsverträge, Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge und ein aktueller Mietvertrag. Einige Dokumente müssen beglaubigt und ins Deutsche übersetzt sein. Außerdem ist oft der Nachweis von Deutschkenntnissen (A1-Zertifikat) notwendig. Wir helfen Ihnen, alle erforderlichen Unterlagen vollständig zusammenzustellen.

Wie lange dauert das Visum für die Familienzusammenführung?

Die Bearbeitungsdauer kann stark variieren. Nach Terminvereinbarung und Einreichung aller Unterlagen kann es mehrere Monate bis über ein Jahr dauern, bis das Visum erteilt wird. Bei anerkannten Flüchtlingen geht es in der Regel etwas schneller. Ist das Visum erteilt, hat der Nachziehende drei Monate Zeit zur Einreise.

Was prüft die Ausländerbehörde bei Familiennachzug?

Die Ausländerbehörde prüft insbesondere, ob die Nachzugsvoraussetzungen erfüllt sind: den gesicherten Lebensunterhalt, den ausreichenden Wohnraum und die erforderlichen Deutschkenntnisse. Außerdem kontrolliert sie die Vollständigkeit und Echtheit aller eingereichten Unterlagen. Fehlen Nachweise oder gibt es Unklarheiten, kann die Behörde weitere Dokumente verlangen oder den Antrag ablehnen.

Was ist der Unterschied zwischen Familiennachzug und Familienzusammenführung?

Beide Begriffe bezeichnen dasselbe Verfahren. Im Aufenthaltsgesetz (§§ 27–36a AufenthG) wird es „Familiennachzug“ genannt. In der Alltagssprache spricht man oft von Familienzusammenführung. Es handelt sich um keine unterschiedliche Rechtslage, sondern lediglich um unterschiedliche Begriffe für den gleichen Rechtsbegriff.

Was kostet ein Anwalt für Familienzusammenführung?

Die Kosten für einen Fachanwalt richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Aufwand. In der Regel können Sie mit einem Stundensatz von mehreren hundert Euro rechnen oder Pauschalvergütungen für bestimmte Leistungen vereinbaren. Genaue Kosten nennen wir Ihnen gerne in einem ersten Beratungsgespräch, das wir unkompliziert telefonisch oder per E-Mail vereinbaren können. Viele Kosten können im Falle eines Widerspruchs auch teilweise bei der Gegenseite geltend gemacht werden.

Wer kann mir bei der Familienzusammenführung helfen?

Bei allen Fragen rund um den Familiennachzug unterstützt Sie am besten ein auf Ausländer- und Migrationsrecht spezialisierter Anwalt. Unsere Rechtsanwaltskanzlei Özkan in Offenbach verfügt über langjährige Erfahrung im Familiennachzugsrecht und betreut Mandanten in Deutsch, Englisch und Türkisch. Vereinbaren Sie eine Beratung – wir erklären Ihnen Ihre Möglichkeiten und begleiten Sie professionell durch das gesamte Verfahren.

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